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24 Steuertipps – Diesel-Verluste

In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.

Heute: Verluste durch Diesel-Fahrverbote nutzen

Viele Unternehmer haben bei ihren Firmenfahrzeugen auf den Diesel gesetzt. Wertverluste sind in aller Munde. In einigen Städten gibt es schon Fahrverbote. Einen kleinen Lichtblick gibt es aber: Sie können den Verlust mit dem Finanzamt teilen. Teilwertabschlag auf den alten Bilanzwert nennt sich das. Möglich ist dies für alle Fahrzeuge im Unternehmen. Ihr eigenes, Lieferfahrzeuge, Werkstattfahrzeuge und Dienstwagen.

Maßgeblich ist die Differenz zwischen Buch- und Marktwert. Diese lässt sich in den gängigen Autoportalen ablesen. Wer verkauft, erzielt womöglich niedrigere Verkaufsgewinne. Die kann man steuerfrei in der Bilanz platzieren.

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh

Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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