In dieser Serie gebe ich Ihnen 24 Steuertipps zum Advent. Der Adventskalender bei dem wirklich Sinnvolles hinter den Türchen steckt.
Heute: Ehrenämter
Es gibt Ehrenämter, bei denen auch Einnahmen generiert werden. Sind Sie nebenberuflich als Übungsleiter (Pfleger, Erzieher oder Dozenten) tätig, dann sind Einnahmen bis zu 2.400,00 € im Jahr steuerfrei.
Auch Verluste sind nach einer aktuellen Entscheidung des BFH (Bundesfinanzhof) verrechenbar, wenn die Einnahmen den Freibatrag nicht übersteigen.
Zahlungen sollten daher entsprechend „geplant“ werden.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh