Wenn Sie beabsichtigen, jemandem ein privates Darlehen zu geben, kann es sinnvoll sein, hierfür zweckgebundene private Darlehen zu nutzen.
Hintergrund ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Vermögensbetreuungspflicht des Darlehensnehmers gegenüber dem Darlehensgeber. Berücksichtigt man diese Entscheidung, sollte man überlegen, bei privaten Darlehensverträgen einen bestimmten Zweck für die Nutzung des Darlehens verbindlich zu vereinbaren.
Dies gibt dem Darlehensgeber eine zusätzliche Sicherheit in zweierlei Hinsicht:
- Das Risiko eines Verlustes kann besser abgeschätzt werden, wenn man genau weiß, wozu das Darlehen verwendet wird.
- Verwendet der Darlehensnehmer das Darlehen entgegen der Absprache für einen anderen Zweck, kann eine strafbare Handlung vorliegen.
Im Falle einer strafbaren Zweckentfremdung nach § 266 Abs. 1 StGB besteht ein zusätzliches Druckmittel, aber auch eine Privilegierung im Rahmen einer späteren Zwangsvollstreckung und im Falle einer möglichen Insolvenz des Darlehensnehmers.
In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall, ging es zwar nicht um ein privates Darlehen, sondern um ein Darlehen an eine Fondsgesellschaft zum Zwecke der Geldanlage, die vom Gericht aufgestellten Grundsätze sind aber auch auf private Darlehen übertragbar.
In der Entscheidung heißt es im Wesentlichen:
„Bei einem zweckgebundenen Darlehen kann durch die Einbeziehung auftragsähnlicher Elemente im Einzelfall eine Vermögensbetreuungspflicht des Darlehensnehmers gegenüber dem Darlehensgeber begründet sein. Dies wird in der Regel aber nur dann in Betracht kommen, wenn durch die besondere Zweckbindung und die sich daraus ergebende Verpflichtung des Darlehensnehmers zur zweckgerechten Verwendung der Valuta Vermögensinteressen des Darlehensgebers geschützt werden und diese wirtschaftlich im Mittelpunkt des Vertrages stehen.“
D.h. es kommt auf den Einzelfall an und der Darlehensvertrag muss entsprechende Regelungen zur Zweckbindung enthalten. Hier ist auf eine genaue und gute Formulierung zu achten. In jedem Fall aber haben zweckgebundene private Darlehen deutliche Vorteile.
Für alle Fragen zu privaten Darlehensverträgen und der Rückforderung von Darlehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh
schuh@recht-hilfreich.de
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Schuh,
2005 hat meine Ex Frau von ihrer Mutter einen hohen Gelbetrag geschenkt bekommen, im gleichen Jahr haben wir ein Haus gekauft, und meine Ex Frau hat diesen Geldbetrag in die Finanzierung des Hauses eingebracht! 2016 hat meine Ex Frau sich zunächst innerhalb des Hauses räumlich von mir getrennt, und 2017 erfolgte gegen meinen Willen die Scheidung. Nach dem die räumliche Trennung vollzogen war hat meine Ex Schwiegermutter den Geldbetrag von mir zurückgefordert mit der B Behauptung es sei ein Darlehen an mich gewesen! Es hat dann drei Gerichtstermine gegeben bei denen meine Schwiegermutter geladen war aber nie erschienen ist! Das Verfahren ist dann eingestellt worden! Jetzt, über drei Jahre später hat ihr Rechtsanwalt die erneute Aufnahme des Verfahrens beantragt! Obwohl ich damals nachweißen konnte das es sich um eine Schenkung handelte, will man nun erneut ein angebliches Darlehen einklagen! Ich war 15 Jahre mit meiner Ex Frau verheiratet, und ihre Mutter hat ebenso lange kostenlos bei uns im Haus gelebt. Wie ist ihre Einschätzung in diesem Fall?