Viele, ja wohl die meisten Gerichtsverfahren enden nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Vergleich, also einer Einigung der zuvor streitenden Parteien. Bei näherer Betrachtung fragt sich sowohl der verständige als auch der Laien-Betrachter, warum denn dann überhaupt ein Gerichtsverfahren angestrengt wurde. Waren die Parteien zuvor nicht in der Lage, mit ihren Anwälten die Möglichkeiten einer vergleichsweisen Einigung auszuloten? Denn die Zivilprozeßordnung bietet ein kostengünstiges Instrument, das viel zu wenig genutzt wird: den Anwaltsvergleich.
Mit einem Anwaltsvergleich kann jeder einen vollstreckbaren Titel ohne die Einschaltung eines Gerichts erlangen! Die Wirkung des Anwaltsvergleichs entspricht der eines Gerichtsurteils. Sogar im europäischen Ausland hat der für vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleich dieselbe Wirkung wie eine vollstreckbare notarielle Urkunde. Gerade außergerichtliche Vergleiche sollten daher über einen Anwaltsvergleich tituliert und damit abgesichert werden. So kann der Gläubiger im Inkasso sehr zügig einen Vollstreckungstitel erlangen. Gerade bei strittigen Forderungen (z.B. im privaten Baurecht, bei Handwerker-Rechnungen) bietet sich eine einvernehmliche Einigung schon allein wegen der steten Prozeßrisiken geradezu an.
Ein weiterer Vorteil für Sie: Bei einem Anwaltsvergleich müssen die Parteien (auch bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten) nicht an einem Ort zusammenkommen. Der Anwaltsvergleich kann im Umlaufverfahren abgeschlossen werden.
Ihr Kostenvorteil besteht u. a. darin, daß für die Vollstreckbarerklärung nur eine streitwertunabhängige Gebühr in Höhe von 50,00 Euro anfällt. Billiger geht es bei hohen Forderungen kaum. Denn gegenüber vollstreckbaren notariellen Urkunden kann dies eine erhebliche Kostenersparnis bedeuten.
Nutzen Sie also diese Chance auch für Ihr Inkasso und für Ihr Unternehmen. Wir helfen Ihnen gerne bei den Details. Bitte rufen Sie uns an, wir erläutern Ihnen auch gerne Ihre damit verbundenen Kostenvorteile.