Grundsätzlich bedeutet jemanden in Verzug setzen lediglich, diesem eine bestimmte Zahlungsfrist zu setzen. Üblicherweise erfolgt dies mit Hilfe einer Mahnung, wobei das entsprechende Schreiben nicht als Mahnung bezeichnet werden muss.
Warum muss ich jemanden in Verzug setzen?
Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen wollen oder ein gerichtliches Verfahren einleiten wollen, dann entstehen dafür Kosten. Natürlich haben Sie ein Interesse, dass diese Kosten vom Schuldner getragen werden. Dieser muss Rechtsanwalts- und Gerichtskosten aber nur dann bezahlen, wenn er sich mit der Zahlung in Verzug befand. Daher empfiehlt es sich in jedem Fall, einen Schuldner in Verzug zu setzen, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Regelmäßig kann man auf das in Verzug setzen verzichten, wenn bereits ein bestimmtes Zahlungsdatum vereinbart wurde. Auch wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, kann auf eine Mahnung verzichtet werden.
Muster/Formulierungsvorschlag:
Ein Musterschreiben, um jemanden in Verzug zu setzen, könnte z.B. so aussehen:
Sehr geehrter Herr Mustermann,
Sie haben sich aufgrund unserer Vereinbarung vom 01.12.2025 dazu verpflichtet, einen Betrag i.H.v. 1.000,00 € an mich zu bezahlen. Eine Zahlung ist bislang nicht erfolgt.
Bitte erledigen Sie die Zahlung i.H.v. 1.000,00 € bis zum 01.01.2026.
Meine Bankverbindung lautet: #
Mit freundlichen Grüßen
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Wie lang muss die Zahlungsfrist sein?
In der Regel ist eine Zahlungsfrist von einer Woche ausreichend. Geben Sie aber unbedingt ein bestimmtes Datum an und nicht nur „bitte bezahlen Sie innerhalb einer Woche“. bei besonders hohen Summen, kann auch einmal eine Zahlungsfrist von zehn Tagen oder zwei Wochen angemessen sein. Eine zu kurze Frist schadet Ihnen aber nicht. eine zu kurze Frist verlängert sich automatisch auf eine angemessene Frist. Im Zweifel warten Sie dann eben noch etwas länger beziehungsweise der dann beauftragte Rechtsanwalt kann Ihnen sagen, ob noch etwas abgewartet werden sollte.
Bedarf die Mahnung / Zahlungsaufforderung einer bestimmten Form?
Nein. Theoretisch kann diese auch mündlich erfolgen, allerdings haben sie dann keinen Nachweis. Achten Sie auch unbedingt darauf, dass sie einen Zugangsnachweis haben. Im Idealfall nutzen Sie ein Schreiben und lassen dieses durch einen Boten mit einem Botenprotokoll zustellen. ein Botenprotokoll ist eine Kopie des Schreibens, auf der ein Dritter als Zeuge bestätigt, an welchem Tag und zu welcher Zeit er es in welchen Briefkasten mit welcher Aufschrift eingeworfen hat. Ist dies nicht möglich, dann verwenden Sie wenigstens ein Einwurf-Einschreiben. Vom Einschreiben mit Rückschein ist abzuraten, da dieses nicht als zugestellt gilt, wenn das Einschreiben nicht abgeholt wird, nachdem der Zustellempfänger nicht angetroffen wurde. Möglich wäre es auch, einen Messenger wie WhatsApp zu verwenden, wenn der Empfänger die Lesebestätigung nicht ausgeschaltet hat.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Verzug? Dann zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh
schuh@recht-hilfreich.de