Welche Vorteile sprechen für die Einschaltung eines Inkassoanwaltes anstatt eines Inkassobüros?
1. Die Arbeit von uns als Inkassoanwalt ist für Sie kostenfrei, wenn der Schuldner zahlt:
Nach dem Gesetz muß Ihr Schuldner auch die Kosten tragen, die durch Verzug entstanden sind. Hierzu zählen neben den Verzugszinsen schon immer die Anwaltskosten. Wir rechnen daher unsere Kosten im Erfolg gegenüber dem Schuldner nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG-Gebühren) ab. Diese RVG-Gebühren fallen häufig günstiger aus als die Beauftragung eines Inkassobüros, da keine monatlichen Grundgebühren oder Jahresbeiträge anfallen. Das ist auch für Sie als Auftraggeber günstiger. Kurzum: Unser Honorar ziehen wir zusammen mit Ihren Außenständen ein. Im Erfolgsfall entstehen Ihnen also keinerlei weitere Kosten. Und: Fragen Sie uns doch einmal nach unserem Erfolg …
2. Vorab anwaltliche Prüfung Ihrer Forderung und Beurteilung der Erfolgsaussichten:
Bevor wir überhaupt mit dem Inkasso beginnen, prüfen wir die uns übergebenen Unterlagen und die Erfolgsaussichten der Forderungsbeitreibung. Hierdurch entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren! Wir nennen Ihnen regelmäßig die Erfolgsaussichten der Forderungsdurchsetzung, so daß Sie nicht gutem Geld noch besseres hinterherwerfen.
3. Mit unserer Beauftragung werden Sie entlastet und sparen Zeit:
Erfahrungsgemäß zahlen säumige Schuldner schneller, wenn ein Anwalt mit dem Forderungseinzug beauftragt wird. Ein anwaltliche Zahlungsaufforderung erzielt einfach eine eindrucksvollere Wirkung als etwa ein eigenes Mahnschreiben oder ein Vordruck eines Inkassobüros. Ihr Schuldner wird mit der Anwaltsbeauftragung erkennen, wie ernst es Ihnen mit dem Forderungseinzug ist. Schon allein dieser Auftritt beschleunigt den Forderungseinzug erheblich.
Beauftragen Sie hingegen ein Inkassounternehmen, kann wertvolle Zeit verloren gehen. Juristische Einwendungen gegen die Forderung können nicht fachlich hinreichend beurteilt werden, Modalitäten der außergerichtlichen Einigung, der Ratenzahlung können nicht tituliert werden (wie es beispielsweise über einen Anwaltsvergleich möglicAh ist) und die Mahnläufe einer Inkassofirma unterscheiden sich prinzipiell nicht von den eigenen Mahnstufen, so daß für Sie (von der bürokratischen Entlastung einmal abgesehen) kein juristischer Mehrwert entsteht. Zeit ist Geld und deshalb sollten Sie gleich uns mit dem Forderungseinzug beauftragen.
4. Sie sparen Kosten und können sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren:
Selbständige, Unternehmer und Firmen leiden unter der bürokratischen Last, die mit dem Tagesgeschäft verbunden ist. Rechnungsstellung, Mahnwesen, Adressenrecherche, Schuldnertelefonate und alle weiteren lästigen Punkte des Forderungsmanagements bezahlt Ihnen kein Mensch. Je mehr Personal Sie mit diesen Aufgaben binden, desto mehr Kosten fallen an. Mit unserer Beauftragung werden Sie komplett entlastet. Dazu kommt ein entscheidender Kostenvorteil: Bei Verzug hat der Schuldner die Kosten unserer Tätigkeit zu tragen. Konzentrieren Sie sich auf Ihr operatives Tagesgeschäft, wir kümmern uns um die Zahlungsbereitschaft Ihrer Kunden.
5. Mit uns erfolgt der Forderungseinzug im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich aus einer Hand:
Kein langes Warten, keine neue Einarbeitung, keine zeitfressende Abstimmung ist erforderlich, wenn wir bereits Ihre Forderung außergerichtlich betreut haben und nun die Forderung gerichtlich durchsetzen. Wir kennen den Fall dann bereits und Sie wissen schon über die Erfolgsaussichten Bescheid.
Im Gegensatz hierzu muß ein Inkassobüro spätestens dann aufgeben, wenn das außergerichtliche Vorgehen erfolglos blieb und alle Versuche, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen, nicht fruchteten. Jetzt muß die Angelegenheit vor Gericht gehen und Inkassofirmen geben dann die Angelegenheit an Anwälte ab. Wozu dieser Mehraufwand? Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht bis hin zur Zwangsvollstreckung.