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Vermögen von Inkassoanwalt in der Hand der Staatsanwaltschaft

Neusten Meldungen zufolge sollen Vermögenswerte bei einem Inkassoanwalt, der die als „Abofallen“ bekannten Webseitenbetreiber anwaltlich betreute, durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden sein. Die Beschlagnahme selbst braucht einen nicht weiter zu wundern. Es ist eines der üblichen Druckmittel staatlicher Ermittlungsorgane, gleichgültig ob gerechtfertigt oder nicht.
Obwohl wir das System der Webseitenbetreiber nicht gutheißen, sehen wir die Frage der Strafbarkeit rund um die Abofallen durchaus kritisch und differenziert. Wenn sich tatsächlich Kostenhinweise auf der Webseite befanden, gerät ein Strafurteil schnell in eine poltische Wertung. Strafrechtsurteile sollten aber mit Politik oder gar Befriedigung der Massen auf dem Marktplatz (heute: Internetgemeinde) nichts gemeinsam haben.
Was uns an der staatsanwaltlichen Maßnahme nachdenklich stimmt, ist, daß bei den vorgeblichen „Haupttätern“, also den Betreibern der Webseite, – soweit ersichtlich – bisher keine Beschlagnahme erfolgte. Nachdenklich stimmt auch der Zeitpunkt der staatsanwaltlichen Aktion: Die Zeiten des Webseiten-Inkasso liefen jahrelang unbehelligt und jetzt, wo die goldenen Zeiten längst vorbei sind, starten die niederbayerischen Ermittler ihre Maßnahmen. Daher auch das überschaubare Ergebnis der Aktion: 4,6 Millionenschaden sollen vorgeblich entstanden sein; nicht einmal ein Viertel wurde sichergestellt.

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