Der Verkauf von Forderungen, bereits vielfach in Form des Factoring im Unternehmensalltag praktiziert, kommt bei Gemeinden, Städten, Landkreisen und anderen kommunalen Gebietskörperschaften immer mehr in Mode. Ohne die damit einhergehenden Abschläge bereits in den Haushalt einkalkuliert zu haben, neigen Gemeinden bei Uneinbringlichkeit von Forderungen durchaus nachvollziehbar dazu, das Schuldeneintreiben abzugeben. Das ist auch vor dem Hintergrund der oft engen Personaldecke in der Kommunalverwaltung mehr als verständlich.
Doch bevor Forderungen mit viel zu hohen Abschlägen und damit Verlusten für die Gemeinde an Inkassounternehmen oder Factoringgesellschaften verkauft werden, empfehlen wir, anderweitige Wege im Schuldeneinzug auszuprobieren. So können wir beispielsweise Forderungen, die für ein Masseninkasso in Betracht kommen, ökonomisch sinnvoll automatisieren, ohne daß der Erfolg auf der Strecke bliebe. Auch im Falle einer solchen Automatisierung bliebe die Einzelfallbetrachtung jeder Forderung durch einen unserer Inkassoanwälte gewährleistet. Um die Kosten für die kommunalen Auftraggeber hierbei möglichst gering bis kostenlos halten zu können, bietet das Gesetz hinreichend Gestaltungsspielraum, der den Kommunen oft unbekannt ist. Der in Verzug befindliche Schuldner ist in der Verpflichtung, die Kosten der anwaltlichen Beauftragung zu tragen. Sollte die Forderung beim Schuldner uneinbringlich sein, können Vertragsvereinbarungen für eine schonende Kostenbelastung sorgen.
Sprechen Sie uns bitte an, damit wir Ihnen unsere Erfahrungen im kommunalen Forderungseinzug darlegen können. Gerne stellen wir für Sie als Referenz einen (oder mehrere) Kontakt(e) zu anderen Kommunen (insbesondere von uns betreute Städte) her, die bereits Erfahrungen mit unserer langen und andauernden Zusammenarbeit gemacht haben. Bitte rufen Sie uns an!
Habe Forderungen an andere Firmen in Höhe von 6.000 €
Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen (Rechnungen, Tätigkeitsnachweise, Mahnungen etc.). Vielen Dank!