Die Mühlen der Justiz mahlen langsam und gut fünf Jahre vergingen seitdem mit Gewinnspielversprechen abgezockt wurde. Nun erschien jüngst das Urteil des Bundesgerichtshofs gegen einen Rechtsanwalt, der für angebliche Gewinnversprechen Druck machte. Die Ausführungen des BGH sind lesenswert!
Im Ergebnis wurde die auf Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe der Vorinstanz bestätigt. Ein Anwalt kann sich also allein mit einem Mahnschreiben der (versuchten) Nötigung strafbar machen.
Interessant sind die Summen, um die es hier ging: Allein der Anwalt hatte rund 140.000 EUR aus seinen Machenschaften vereinnahmt, während der eigentliche (Haupt-) Drahtzieher das 6-fache erlangt haben soll. So heißt es im BGH-Urteil:
„Insgesamt überwies der Angeklagte auf ein Konto der Firma T.AG 167.157,20 Euro und auf ein Konto der U. AG des Ö. 645.000 Euro. An Kunden, die sich beschwert hatten, überwies der Angeklagte deren frühere Zahlungen von insgesamt6.808,53 Euro zurück.“
Unvorstellbar! Wer sich die Quote der Beschwerden anschaut (Rückerstattungen) wird sich die Augen reiben: gerade einmal ein minimaler Bruchteil erhielt das Geld zurück. Der Rest der betroffenen Betrugsopfer zahlte und schwieg. Es ist leicht vorstellbar, daß diese Daten und Adressen der Opfer bares Geld in kriminellen Kreisen bedeuten können.
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UNSER TIPP:
Zahlen Sie auf keinen Fall auf dubiose Forderungen aus Gewinnspielen oder ähnlichem! Wehren Sie die behaupteten Forderungen konsequent ab, falls erforderlich mit anwaltlicher Hilfe.
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