Hebammen stehen finanziell in der Zwickmühle: einerseits muß die horrende Berufshaftpflichtversicherung bezahlt werden, andererseits zahlen die Betreuten oft stockend, manchmal sogar gar nicht oder nicht vollständig. Viele Hebammen kennen das Problem: Sie betreuen mit viel Fürsorge und großem zeitlichen Engagement Privatversicherte und freuen sich über die gelungene Begleitung, doch kaum wurde die Rechnung gestellt, hören Sie vier, sechs oder gar acht Wochen nichts mehr von der Versicherten. Das Geld bleibt aus. Wenn Sie nun schon zwei oder gar drei Mahnungen geschickt haben, stellt sich für Sie die Frage: Wie weiter? Es gibt mehrere Hilfestellungen:
a) Sollten Sie ohne unsere (oft kostenfreie) anwaltliche Unterstützung vorgehen wollen, ist folgendes Vorgehen erforderlich:
Prüfen Sie, ob Ihre Schuldnerin nach gesetzlichen Voraussetzungen in Verzug ist. Wurde die Rechnung samt Fälligkeit richtig gestellt? Ist Verzug eingetreten oder ist eine Inverzugsetzung mit Mahnung erforderlich?
Liegt bereits Verzug vor, können Sie einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen: entweder online oder mit Hilfe eines Mahnbescheidformulars aus einem Schreibwarengeschäft. Wenn Sie nicht weiter wissen, können Sie auch mit Ihren Unterlagen zum nächstgelegenen Amtsgericht gehen. Dort erhalten Sie von einem Rechtspfleger bei der Rechtsantragsstelle Unterstützung beim Ausfüllen Ihres Mahnbescheids. Auch die weiteren Schritte werden Ihnen dort erklärt.
b) Wenden Sie sich an uns. Wir haben uns sowohl auf das Inkasso als auch auf das Medizinrecht spezialisiert. Obwohl Spezialisten oft teuer sind, kann diese Tätigkeit für Sie sogar kostenlos sein! Wie das geht? Nun, in der Regel muß die von Ihnen vormals Betreute unsere Kosten bezahlen, wenn sie sich mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug befand. Dann können Sie quasi kostenlos einen Anwalt als Profi einschalten. Sie brauchen dann nicht einmal mehr um Sonderkonditionen mit Inkassobüros oder anderen Anbietern feilschen. Günstiger als kostenlos geht nicht.
Damit Ihre vormals Betreute auch wirklich in Verzug kommt, helfen wir Ihnen im Vorfeld, wie Sie die Rechnungslegung und Ihr Mahnwesen aufzubauen und durchzuführen haben, bevor Sie es an uns weiterleiten. Damit senken Sie das Kostenrisiko und legen die Grundlagen für eine erfolgreiche und kostenfreie Forderungsbeitreibung.
Was müssen Sie machen, wenn nun Rechnungen von Ihnen offenstehen? Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen zur Prüfung:
Adresse und Kontaktdaten von Ihnen als Hebamme
Ihre Rechnungskopie
Kontaktdaten der Schuldnerin (möglichst Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum)
Bevollmächtigung / Vollmacht für Anwalt
Ihre Bankverbindung, wohin die Zahlungen erfolgen sollen
Bitte sprechen Sie uns an!