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Aktuelles

Schutz der Vermieter von Filialen der Drogeriekette Schlecker: Jetzt Vermieterpool für Gläubigerversammlung beitreten!

Aufgrund der verschiedenen Anfragen, die uns in der Angelegenheit Schlecker-Insolvenz von Vermietern erreichen, dürfen wir Ihnen hier nun das Beitrittsformular für den Vermieterpool und die Beauftragung von uns, elixir rechtsanwälten, online stellen:

Schlecker-Vermieterpool-Schutz-Vermieter-Schlecker-Filiale-Vermieterpfandrecht-Gläubigerversammlung

Bündeln Sie Ihre Rechte! Dadurch erhalten Sie eine Reihe von Vorteilen, insbesondere:

  • stärkere Stimme in der Gläubigerversammlung
  • geringere Kosten aufgrund degressiver Gebührentabelle der Anwälte
  • stärkere Einflußnahme auf den Sanierungsprozeß und das avisierte Insolvenzplanverfahren
  • individuelle Beurteilung Ihrer Situation und Ihrer Vermieterrechte
  • Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle
  • Prüfung und Durchsetzung von Vermieterpfandrechten
  • u. v. m.

2 Replies to “Schutz der Vermieter von Filialen der Drogeriekette Schlecker: Jetzt Vermieterpool für Gläubigerversammlung beitreten!”

  1. Frau L. W. says: 8. April 2012 at 10:53

    Betreff: Organisieren Sie sich am besten mit anderen Vermietern und bündeln Sie Ihre Interessen z. B. durch die Beauftragung eines gemeinsamen Anwaltes. Machen Sie als Vermieter der Schlecker-Märkte Ihre Rechte in einem gemeinsamen Zusammenschluß gebündelt geltend. Sie stärken dadurch Ihre Verhandlungsposition erheblich!
    individuelle Beurteilung Ihrer Situation und Ihrer Vermieterrechte
    Vermieterpfandrecht
    Sehr geehrter Herr Martens!
    Ich bin Chinesin, lebe in Hamburg 14 Jahre. Meine Mieterin zahlt
    meine Miete seit letztem November. Die Mieterin wurde fristlos geküngit und am 22.05 hat einen Termin mit dem Gericht . Da die Mieterin so weit ich weiss, ziemlich genadenlos ist, ich befürchte, dass sie meime Miete trotz der gerichtlichen Schritten nicht zhalt. Ab jetzt habe ich mich auf einen langfristigen Kampf eingestellt. Jedoch weiss ich nicht, ob ich allein meine Miete und alle anfallenden Kosten zurückbekommen kann(an die Mieterin habe ich schon mehr Emails geschickt, auf meine Fragen kam einfach keine Antwort). Die Mieterin hat eine regelmäßige Arbeit in Hamburg.
    Ihre Website hat mich so überzeugt, dass ich Sie was fragen möchte :
    Habe ich das Pfändrecht als Vermieter von der Mieterin, meine Miete zu fordern , wenn Ja, aber wie? oder wie kann ich mit einer Vermietersgruppe bundeln, damit ich mit den anderen Vermieter auch gemeisam was unternehmen kann? Oder geben Sie mir einfach einen Tip, wie ich am Besten tun kann. Wenn Ich Sie Als meinen weiteren Rechtsanwalt annhemen möchte, wie viel Kosten würde es anfallen?
    Ich danke Ihnen mehrmals im voraus
    Mit freundlichen Gruss
    L. W.

    1. Uwe Martens says: 16. April 2012 at 07:58

      Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne. Am besten ist es, wenn wir miteinander telefonieren. Bitte rufen Sie uns an. Vielen Dank!

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