Viele Verbraucher und Unternehmer vertrauen auf eine Rechtsschutzversicherung. Der Gedanke dahinter: Kommt es einmal hart auf hart, ist mit einer zuverlässigen Versicherung der Streitfall nicht auch gleich ein zusätzliches Kostenrisiko und eine weitere Kostenbelastung. Gerichtskosten und Anwaltsgebühren können sich schnell zu einem beachtlichen Betrag summieren.
Zu den Standardangeboten der Rechtsschutzversicherer gehören Absicherungen im Verkehrsrecht, im Mietrecht und Arbeitsrecht. Hiergegen ist nichts einzuwenden. Derartige Kombi-Pakete von durchaus vertretbaren Rechtsschutzversicherungen liegen preislich bei rund 350,00 – 450,00 EUR pro Jahr. Andere Anbieter liegen günstiger und bieten vergleichbare Leistungen an. Doch deutlich wichtiger als der Preis ist die tatsächliche spätere Unterstützung durch die Versicherung, wenn es mal zu einem Versicherungsfall kommen sollte. Solche Beurteilungen fehlen regelmäßig bei den durch verschiedene Tester vorgenommenen Preisvergleichen. Selbst die jüngst von der Stiftung Warentest durchgeführte Beurteilung (Abdruck im Heft „Finanztest“, Ausgabe 54, Dezember 2011) – mit Kommentar von uns – trifft keine tiefgreifenden Aussagen zur Versicherungspraxis, obwohl es eigentlich nur und im wesentlichen darauf ankommt. Wer Informationen über die praktische Seite des Rechtsschutzes verschiedener Versicherungsanbieter einholen möchte, findet reichlich Erfahrungsmaterial auf www.rsv-blog.de. Dort finden Sie praktische Erfahrungen (der Anwälte) mit den Versicherungen.
Auf die Frage der Kostenübernahme (= Deckungsanfrage) bei der Einziehung von Außenständen gibt es leider von etlichen Versicherungen in vielen Fallgestaltungen immer nur Absagen. Gerade im (privaten) Baurecht lehnt sich kein Versicherer aus dem Fenster und bietet Schutz. Hier müssen Handwerker wie Bauherren oft selbst tief in die Tasche greifen. Umso wichtiger ist es, immer eine gefüllte „Kriegskasse“ für juristische Notfälle zu haben. Auch andere Fälle, in denen es oft um viel Geld geht, werden von den Versicherungen nicht abgedeckt. Dazu zählen etwa Erbstreitigkeiten und die Scheidungsverfahren. Aber auch die kostenintensive Verteidigung gegen Abmahnungen wird von den Versicherungen nicht übernommen. Nur ab und an helfen Versicherungen bei Auseinandersetzungen mit Banken oder bei Beratungsfehlern in der Geldanlage, allerdings selten bei Geldanlagen von über 25.000 EUR.
So hart es klingen mag: Trennen Sie sich von dem Gedanken, daß die Rechtsschutzversicherung Sie beim Inkasso unterstützt. Nur wenn Forderungen, die auf Schadensersatzansprüchen beruhen, geltend gemacht werden, kann Versicherungsschutz bestehen. Anstelle der Rechtsschutzversicherung können beim Inkasso und Forderungseinzug beispielsweise folgende Finanzierungsmodelle in Betracht kommen:
- Factoring
- Prozeßfinanzierer
- Kreditausfallversicherung
Doch all diese finanziellen Unterstützungen und / oder Entlastungen fallen teuer aus. Es geht deutlich billiger.
Bauen Sie für Ihr Forderungsmanagement und Inkasso einfach eine Art eigenen Rechtsschutz auf. Sorgen Sie für stich- und hiebfeste Verträge und Bestellabläufe. Prüfen Sie Ihre Kunden und lehnen Sie unsichere Kanditaten ab. Dokumentieren Sie sorgfältig Ihre Leistungen und Lieferungen. Verzichten Sie auf auf eine langen Mahnlauf, bleiben Sie stetig am Ball und setzen Sie Ihre Forderungen zusammen mit einem erfahrenen Inkassoanwalt durch. Außergerichtlich können Sie die Kosten mit Ihrem Inkassoanwalt frei verhandeln. Vergleichen Sie hier sorgfältig das Leistungsspektrum mit dem Preisangebot.
Bei Fragen zum Inkasso oder zur Gestaltung eines möglichst rechtssicheren Forderungsmanagements helfen wir Ihnen gerne weiter. Denn unser Credo lautet: Unser Einsatz ist Ihr Gewinn!
Ihr
Uwe Martens
Rechtsanwalt
Hallo Herr Martens,
ich bekomme schon innerhalb 4 Wochen Drohungen vom Saturn Inkasso. Streitwert 752.- und mit Inkasso 163.-
Jetzt steht sogar drin, das ein Verfahren mit einem Streitwert bis zu 500.- und Anwaltskosten und ich dann rund 1300.- zahlen muss.
Es geht um ein Internet Kredit Abzocker, der auch schon wieder seinen Namen wie auch Sitz (nicht Deutschland) gewechselt hat. Ich habe auch schon mehrmals zurück geschrieben , dass ich dies nicht bezahle, aber es wird nicht reagiert nur gedroht. Was mache ich nun? Soll ich die Anzeigen?
Mit freundlichen Grüßen
Daniela