Auf der Webseite rechtskraft.de finden sich folgende Behauptungen:
„Sie haben sich kostenpflichtig beim Gewinnspiel-Eintragsdienst MWS-2010 angemeldet. Der telefonisch geschlossene Vertrag ist wirksam. (…) Wenn Sie es auf ein teures Gerichtsverfahren ankommen lassen, haben Sie wegen der Gesprächsaufzeichnung und der Telefonagenten, die als Zeugen aussagen werden, keine realistische Chance, den Vertragsschluss erfolgreich abzustreiten.„
WARNUNG:
Vertrauen Sie nicht blindlings dieser Behauptung! Nicht jeder mündlich abgeschlossene Vertrag ist wirksam. Ihnen können etwa Einreden und Einwendungen bzw. Gestaltungsrechte zustehen, die den Vertrag vernichten (können). Schalten Sie deshalb unbedingt Ihren eigenen Anwalt zur Forderungsabwehr ein! Bedenken Sie: Grundsätzlich liegen die Anwaltskosten unter den Kosten der behaupteten Forderung.
Lassen Sie sich von irgendwelchen Anwaltsausführungen nicht einschüchtern! Wir hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich Forderungen aus behaupteten mündlichen Verträgen, gerade aus dem Gewinnspielbereich, abgewehrt. Wenden Sie sich daher am besten jetzt gleich an uns!
WAS KÖNNEN SIE TUN?
Schauen Sie bitte in Vorbereitung der Forderungsabwehr nach, ob Sie schriftlich über Ihre Widerrufsrechte richtig aufgeklärt wurden. Haben Sie ein entsprechendes Schreiben an Ihre persönliche Anschrift erhalten? Wenn nicht, teilen Sie uns das bitte am besten in einer E-Mail mit. Gleichzeitig schicken Sie uns bitte mit dieser E-Mail die Inkassoschreiben von RA Patrick Richter und etwaige Schreiben von MWS 2010.
Soweit uns bereits entsprechende Mandate vorliegen, fehlt es hier an einem nachweislichen Zugang, dass Sie über Ihre Verbraucherrechte ordnungsgemäß aufgeklärt wurden. Die Behauptung der ordnungsgemäßen Aufklärung über Verbraucherschutzrechte muß aber von dem Gewinnspielbetreiber MWS-2010 nachgewiesen werden. Die Darlegungs- und Beweislast liegt also bei der Gegenseite. Hier können wir vielversprechend ansetzen.
Wir sehen also durchaus berechtigte Chancen, die Forderung erfolgreich abzuwehren! Rufen Sie uns jetzt gleich an oder senden Sie uns die Unterlagen. Wir helfen Ihnen!