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Megagewinn 3000: 99-Euro-Abzocke mit Gewinnspielservice?

Ein Betrag von 99,90 EUR sollen die Betroffenen laut dem Schreiben von Megagewinn 3000 zahlen. Der Grund: Teilnahme an einem Gewinnspielservice.
ACHTUNG:
Oft stimmen sogar die Kontodaten in dem Schreiben mit der Bankverbindung der Betroffenen überein. Lassen Sie sich davon nicht über die Berechtigung der Forderung täuschen. Zahlen Sie nicht! Lassen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens die Forderung prüfen und erforderlichenfalls zurückweisen! Schicken Sie uns die Unterlagen am besten per Mail (oder Fax / Post). 
„Megawinn 3000“ aus Kiel bietet einen Gewinnspiel-Eintragungsdienst an, d. h. es wird meist am Telefon damit geworben, daß sich jeder bei lukrativen Gewinnspielen eintragen lassen kann und dadurch vorgeblich seine Gewinnchancen erhöht.
VORSICHT:
Oft werden solche Angebote am Telefon unterbreitet, obwohl eigentlich das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ein solches Vorgehen gegenübern Verbrauchern untersagt. Lassen Sie sich am Telefon zu nichts überreden. Geben Sie keine Daten von sich Preis!
Dieser Gewinnspielservice soll jährlich 99,90 Euro kosten. Zur Zeit verschickt Megagewinn 3000 massenhaft Zahlungsaufforderungen und Kündigungsschreiben. Suspekt und nicht immer nachvollziehbar ist dabei die Äußerung, daß die Angerufenen aus einem Vertrag herausgelassen würden, wenn sie gleich zahlten. Doch manche können sich an Verträge auch gar nicht erinnern. Dann wird ausgeführt, daß auch telefonisch abgeschlossene Verträge gültig seien.
TIPP:
Nicht jeder, schon gar nicht jeder telefonisch geschlossene Vertrag ist automatisch rechtsgültig, wenn er unter Verstoß von Rechtsvorschriften, z. B. bei einem Verstoß gegen das UWG, zustandekam. Lassen Sie daher die Berechtigung der Forderung durch einen Anwalt Ihres Vertrauens prüfen.
Ihnen stehen bei telefonisch abgeschlossenen Verträge eine Reihe von Rechten zu. Diese reichen von Widerruf über Anfechtung bis hin zur außerordentlichen Kündigung, wenn denn überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag vorliegen sollte. Liegt kein rechtsgültiger Vertrag vor, sind Sie auch in keiner Zahlungspflicht. Lassen Sie sich nicht täuschen und seien Sie grundsätzlich gegenüber Vertragsbehauptungen kritisch, die Sie nicht nachvollziehen können.
TIPP:
Falls Sie gezahlt haben sollten, probieren Sie die Zahlung zurückzuholen (sechs Wochen bei Widerruf einer Einzugsermächtigung möglich)!
Haben Sie Fragen? Bitte zögern Sie nicht, uns anzurufen! Am besten schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Unterlagen und Schreiben, die Sie erhalten haben.

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