Im Rahmen der eigenen Vermögensvorsorge und Vermögensabsicherung gilt für Unternehmer wie Geschäftsführer ebenso wie für Selbständige, daß bei sich abzeichnenden Krisen oder Haftungsgefahren vorsorglich ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden sollte. Die Einrichtung eines solchen sogenannten P-Kontos soll künftig kostenlos möglich sein. Allerdings formuliert die Gesetzesänderung es nicht so, daß die Einrichtung und das Führen des P-Kontos kostenfrei sein soll. Insofern dürfte mit monatlichen Abrechnungskosten seitens der Bank zu rechnen sein. Erfahrungsgemäß liegen die Gebühren monatlich unter zehn Euro.