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Internet-Falle, Abo-Abzocke und Täuschung über kostenlose Angebote im Internet strafbar als Betrug?

Das – noch nicht rechtskräftige – Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 608 KLs 8/11), Wirtschaftsstrafkammer, zur Frage des Internetbetruges setzt einen ersten und deutlichen Akzent für sogenannte Abofallen-Betreiber, der für zwei weitere anstehende Strafverfahren, eines in Darmstadt (Gebrüder Schmidtlein, Alexander Varin, Rechtsanwalt Olaf Tank) und eines in Frankfurt (Michael Burat), durchaus erhebliche Signalwirkung haben dürfte.
So sehr wir die Vorgehensweisen der vielfach kritisierten Online-Portalanbieter und Abofallenbetreiber ablehnen, stellt sich juristisch schon die diffizile Frage, ob es wirklich Betrug mit offensichtlicher Täuschung war oder einfach die Unbedarftheit der Internetnutzer schamlos ausgenutzt wurde. Wenn wir so manche AGBs im Internet und im real life anschauen, würde mancher Optiker das als Sehtest einsetzen oder andere als Gute-Nacht-Lektüre für schlaflose Zeiten anempfehlen. Die darin vielfach versteckten Kostenlasten sind zivilrechtlich angreifbar und aushebelbar, aber deswegen eben noch kein Betrug. Hier die Trennlinie zu ziehen, wird sicherlich eine reine Wertungsfrage sein. Die Wertung der Hamburger Richter ist klar: Jungs, ihr habt es übertrieben, Verbraucherschutz erfolgt auch über die Strafgesetze.
Das soll wohl Abschreckungswirkung entfalten. Wird es das wirklich können? Wird die Abschreckung durch das Landgericht Hamburg die Abofallen im Internet ausmerzen? Nein, definitiv, nein. Es genügt, einfach mal über die deutschen Landesgrenzen zu schauen und dort die Straffreiheit solchen Verhaltens zu erkennen. Ein Kinderspiel für all jene, die es wirklich darauf anlegen wollen. Wird die Abofalle vollständig vom Ausland aus betrieben, können auch deutsche Kunden weiterhin trefflich, in die Falle tappen. Da helfen einem auch keine deutschen Strafrichter mehr. Aufklärung tut daher Not.
Das Internet ist ein internationales Medium. Das gilt es auch bei der Bekämpfung der Abo-Fallen zu beachten! Der beste Tipp ist daher, sich sofort und konsequent mit allen Mitteln des (internationalen) Zivilrechts gegen die behaupteten Forderungen zu wehren. So wie beim Recht vom Kleingedruckten (AGB-Recht). Schon das verhindert, daß sich die Kassen der Internet-Fallensteller füllen. Die Scheu vor anwaltlicher Hilfe bei unklaren Zahlungsaufforderungen ist unbegründet. Im außergerichtlichen Bereich können Sie mit dem Anwalt verhandeln und einen fairen Preis ausmachen. Mit etwas Glück können die Kosten vielleicht sogar beim Gegner wieder geholt werden. Hier müßte sich die Rechtsprechung noch verbraucherfreundlicher weiterentwickeln. Das wäre in unseren Augen ein hilfreicher Weg. Zur Zeit stellt die Rechtsprechung bei der Erstattungspflicht von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren heraus, daß der Verbraucher mit dem Risiko ungerechtfertigter Inanspruchnahme leben muß. Diese Rechtsprechung ist nicht unmittelbar in Einklang mit der Rechtsprechung zur Internetabzocke zu bringen.
Gleichgültig, in welche Internetfallen Sie rein geraten oder welchem Internet-Betrug Sie aufgelaufen sind: Rufen Sie uns bitte an, wir helfen Ihnen!
Ach ja, wen Einzelheiten zum Hamburger Fall interessieren, hier ein paar Einblicke und Überblicke:
Das Hamburger Landgericht schreibt in seiner Presseerklärung u. a.:

Die Angeklagten haben mit unterschiedlichen Unternehmen im Internet sog. Sinnlosangebote unterbreitet. Sie haben Leistungen kostenpflichtig angeboten, die andernorts kostenfrei zu erhalten waren. Auf diese Weise wurde z.B. Freeware, d.h. frei erhältliche Software, kostenpflichtig angeboten. Dabei war der Hinweis auf die Kostenpflicht allerdings absichtlich so positioniert, dass er bei flüchtiger Betrachtung der Websites leicht übersehen werden konnte. Wer sich auf den Websites der Angeklagten anmeldete, erhielt anschließend eine E-Mail, in der ihm der Abschluss eines Vertrags bestätigt und er zur Zahlung von 60,– bzw. 84,– Euro aufgefordert wurde. Kam er der Zahlungsaufforderung nicht nach, folgten in zahlreichen Fällen Zahlungsaufforderungen seitens des ebenfalls mitangeklagten Rechtsanwalts.“

Weiter heißt es:

„Mit den an die Kunden versandten Zahlungsaufforderungen täuschten die Angeklagten den Kunden vor, diese seien eine vertragliche Zahlungsverpflichtung eingegangen. Tatsächlich waren jedoch keine Verträge zustande gekommen, weil den Angeklagten wegen des Inhalts ihrer sinnlosen Angebote und der gezielten Gestaltung ihrer Websites klar war, dass Kunden, die sich dort anmeldeten, den Kostenhinweis übersehen hatten. Wenn aber ein Kunde keine entgeltliche Leistung in Anspruch nehmen möchte und der Anbieter dies erkennt bzw. hiervon ausgeht, kommt kein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung zustande.

Diese zivilrechtliche Herleitung halten wir für gewagt. Das Gericht stellt erkennbar darauf ab, die Internetkunden wußten nicht um die Entgeltlichkeit der Leistung; es fehlten für den Vertrag die wesentlichen Bestandteile (essentialia negotii). Das meiste Kleingedruckte der Lizenzanbieter von kostenloser Software (Adobe, Oracle usw.) wird von der überwiegenden Zahl der Internetnutzer einfach mit OK weggeklickt. Keiner liest die Überraschungen in den teilweise ungültigen AGBs. Betrug? Hmm. Der Verbraucher an sich ist als mündig anzusehen (da geschäftsfähig). Dann muß ihm auch zugemutet werden, eine Webseite genau anzuschauen, ob dort ein (versteckter) Kostenhinweis ist. Eigentlich mündet der Hamburger Strafvorwurf in der banalen Diskussion, ob die Webseitengestaltung den Preishinweis hinreichend deutlich enthielt. Ein mit seinen Zivilgerichten professionell ausgestatteter Rechtsstaat kann es sich unseres Erachtens ruhig erlauben, Verbraucherschutz primär im Zivilrecht zu belassen und Strafrecht nicht zu sehr zu strapzieren. Manchmal treffen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Sanktionen, zivilrechtliche Erstattungs- und Schadensersatzforderungen härter als Bewährungsstrafen.
Lesenswerte Links:
Deutschland-Radio
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Liste von Abo-Fallen zusammengestellt.

One Reply to “Internet-Falle, Abo-Abzocke und Täuschung über kostenlose Angebote im Internet strafbar als Betrug?”

  1. erfahrungen365.de says: 4. September 2023 at 11:20

    Danke für diesen aufschlussreichen Artikel. Es ist erschreckend zu sehen, wie viele Menschen durch solche Abofallen betrogen werden. Ich habe kürzlich einen Bericht gelesen, der zeigt, dass solche Betrügereien in den letzten Jahren zugenommen haben, insbesondere bei älteren Internetnutzern

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