Im vorliegenden Fall erhielten wir ein Inkassoschreiben über eine Forderung aus dem Jahr 1979 (!). Aus rund 600,00 € waren zwischenzeitlich rund 9.000,00 € geworden. Zinsen und Kosten wurden vom Inkasso großzügig berechnet. Keine Seltenheit. Inkassobüros beachten die Verjährung einer Forderung grundsätzlich nicht von selbst. Hier lag auch bereits ein Vollstreckungsbescheid vor. Ein Titel aus welchem zunächst mindestens 30 Jahre lang vollstreckt werden kann. Gegen einen solchen Titel vorzugehen ist nicht unmöglich, kann aber schwierig sein. Was viele aber nicht wissen: die Hauptforderung verjährt zwar nicht so schnell, für die Zinsen und Kosten kann aber etwas anderes gelten. Es gilt daher eine detaillierte Forderungsaufstellung anzufordern und genau nachzurechnen.
Alle nicht titulierten Forderungen verjähren nach drei Jahren. Dies kann z.B. für Inkassokosten und Zinsen gelten.
Oft lohnt es auch, die Zustellung und ggf. vorliegende Titel wie Vollstreckungsbescheide genau unter die Lupe zu nehmen. Ist die Zustellung wirklich an die richtige Anschrift erfolgt? War der Anspruch im Mahnbescheid entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bezeichnet? Kleinste Fehler können hier leicht zu einer Unwirksamkeit des Titels führen!
Manchmal erfordern Mandate einen besonderen Einsatz. So konnten wir hier auch mit Hilfe der Medien (BILD) den überwiegenden Teil der Forderung abwehren.
Haben Sie auch Titel gegen sich und möchten die Forderung überprüfen lassen? Senden Sie uns die Unterlagen an: fragen@recht-hilfreich.de
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Laut
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__197.html
BGB §197 Abs 1 Ziffer 6
Verjähren Ansprüche auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung.
Dies steht konträr zu diesem Artikel.
Welche Kosten sind im Artikel gemeint, welche im Gesetz.
Geht es um die tatsächlichen Kosten die der GV verlangt, die 30 Jahre gültig sind und die Kosten des Inkasso in eigene Tasche sind nach 3 Jahren verjährt?
Ja, das ist richtig. Die gesetzliche Regelung betrifft aber nur die gesetzlichen Kosten der Zwangsvollstreckung. Dies sind i.d.R. keine hohen Summen. Die im Artikel gemeinten Kosten und vor allem Zinsen sind Positionen, die gerne von Inkassobüros erhoben werden, obwohl diese schon längst verjährt sind. Oft gibt es hierfür auch gar keine Anspruchsgrundlage.