Wer im Inkasso routiniert Mahnbescheid auf Mahnbescheid ergehen läßt und letztendlich sogar mit den Vollstreckungsbescheiden durchkommt, hat nicht immer Erfolg im Forderungseinzug. Insbesondere dann, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, müssen unbedingt Einzelfallprüfungen erfolgen. Ansonsten haben Sie plötzlich Gerichtsentscheidungen (= Titel) in der Hand, die Ihnen nicht wirklich helfen. Darin liegt das weit verbreitete Manko, wenn Inkassobüros beauftragt werden, die selten eine ins Detail gehende Prüfung vornehmen (können).
So hat der Bundesgerichtshof (Az.: IX ZR 187/04) in seinem Grundsatzurteil vom 18.06.2006 entschieden, daß ein Vollstreckungsbescheid für die Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung keinerlei Bindung entfaltet. Besser Sie fragen gleich uns, wie Sie Ihre Forderungen erfolgreich durchsetzen.