Immer wieder kommt es vor, dass Handelsvertreter von Ihren Auftraggebern nicht bezahlt werden. Sei es wegen Kürzungen der Abrechnung, die der Auftraggeber vornimmt weil er gegenüber seinem Kunden nicht in voller Höhe abrechnen kann oder aufgrund von Zerwürfnissen mit dem Handelsvertreter, weil dieser für einen Auftragsrückgang verantwortlich gemacht wird. Nicht selten wird Handelsvertretern auch der Vorwurf gemacht, sie seien für die Konkurrenz tätig gewesen.
Viele unserer Mandanten sind zwischenzeitlich für neue Auftraggeber tätig, hatten aber nicht unerhebliche Provisionsforderungen gegen ihre ehemaligen Auftraggeber. Wir prüfen, inwieweit solche Forderungen durchsetzbar sind. Unser Ziel ist es, diese Forderungen für Handlesvertreter möglichst kostenneutral durchzusetzen. Auch wenn keine Mittel für Anwalt und Gerichtsverfahren zur Verfügung stehen finden wir Lösungen, sodass Ihre Forderung nicht verloren geht.
Haben auch Sie Forderungen gegen Auftraggeber? Oder möchten Sie prüfen lassen, ob eine Kürzung Ihrer Abrechnung rechtmäßig ist? Sprechen Sie uns an! Gerne helfen wir Ihnen mit unserer großen Erfahrung mit der Geltendmachung von Handelsvertreteransprüchen weiter.
Rufen Sie uns an: 069 95 92 91 90