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Gegnerliste als Referenz?

Grundsätzlich ist es Anwälten erlaubt, eine Liste der Gegner zu veröffentlichen. So heißt es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 12.12.2007 (Az.: 1 BvR 1625/06), daß Gegnerlisten auf anwaltlichen Webseiten grundsätzlich angeführt werden dürfen.
Wie sehen Sie das? Wäre es für Sie ein Referenznachweis oder eine Hilfe, wenn wir eine Liste unserer Gegner ins Netz stellen würden? Wir freuen uns auf Ihre öffentlichen Kommentare oder vertraulichen Mailnachrichten!

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