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Gefahr für Auftraggeber: Inkasso mit Mafia-Methoden landet vor dem Strafgericht

Wer ein Inkassobüro beauftragt, daß mit rüden und unzulässigen Methoden wirbt, macht sich selbst strafbar, meist in Form der Anstiftung zur Nötigung oder Erpressung. Solche Straftaten werden von den Staatsanwaltschaften und den Strafgerichten konsequent geahndet. Mit Recht. Denn es gibt hinreichend juristische Mittel und Möglichkeiten, erfolgreich sein Geld beizutreiben. Wer auf unseriöse Werbesprüche hereinfällt, kennt in der Regel nicht die Stärke eines konsequenten Anwaltsinkassos.
Ein Beispiel, das auf szbz.de (Sindelfinger Zeitung / Böblinger Zeitung) jetzt gerade zu finden war:

‚Sie sind aus dem Auto ausgestiegen und haben mich sofort bedrängt. Einer hat mir eine Rechnung unter die Nase gehalten. Es hat etwas gedauert, bis bei mir der Groschen gefallen ist‘, sagte Otto L. Einer der drei habe ihm am Ohr gezogen, ansonsten sei keine körperliche Gewalt angewendet worden. ‚Einer hat gesagt, dass ich die Rechnung heute noch zahlen soll, ansonsten könne ich mir mein Grab schaufeln‘, schilderte Otto L. Er habe in Todesangst seine Schwester angerufen und ihr gesagt, dass er dringend Geld von ihr brauche. Währenddessen sei er immer wieder bedrängt worden, die Situation sei sehr ‚hektisch und aufgeheizt‘ gewesen.

Der Erfolg? Die Geldeintreiber wurden wegen Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und bei jedem zu einer Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro verurteilt. Geld haben sie keins bekommen, vielmehr eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1.000 Euro Geldstrafe pro Person. Also: So geht es nicht. Fragen Sie lieber uns, wie es richtig geht.

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