Selten wird in die Vorbereitung des Forderungsmanagements viel Energie gesteckt. Dabei liegt dort die Chance, einen schnellen und wirksamen Forderungseinzug zu installieren. Wer besonders zügig sein möchte, sollte unbedingt darauf achten, daß sämtliche Absprachen und Vereinbarungen schriftlich in Dokumenten festgehalten werden. Schriftlich bedeutet hierbei nicht nur Textform a la Kleingedrucktem, Auftragsbestätigung oder Lieferschein, sondern ausdrücklich Vereinbarungen mit Unterschrift (des Kunden und von Ihnen). Liegen solche unterschriebenen Vereinbarungen vor, hat das Forderungsmanagement verhältnismäßig leichtes Spiel, wenn diese Vereinbarungen klar und deutlich mit exakten Fristen / Terminen und möglichen Folgen formuliert wurden.
Solche schriftlichen Vereinbarungen können deshalb zu einem besonders schnellen Inkasso führen, weil die Zivilprozeßordnung eine besondere Verfahrensart ermöglicht, den Urkundsmahnbescheid bzw. die Urkundsklage. In einem solchen Verfahren können zunächst nur Umstände vorgetragen werden, die durch Urkunden (schriftliche = unterschriebene Dokumente) belegt werden können. Damit nehmen Sie einem möglichen säumigen Zahler die sonst üblichen Verteidigungsmittel. Das Verfahren wird dadurch in der Regel erheblich beschleunigt.
Lassen Sie sich von uns beraten, wie Sie sich gut im Vorfeld des Mahnwesens aufstellen sollten, damit das Inkasso leicht von der Hand geht. Natürlich unterstützen wir auch Inkassobüros bei Fragen zu schnellem und zielgerichtetem Forderungseinzug. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.