Hi, How Can We Help You?
  • Adresse: 60322 Frankfurt am Main
  • Tel.: 069 95 92 91 90
  • Email: fragen@recht-hilfreich.de

Aktuelles

Fotovoltaik: Erfolg im Forderungseinzug durch Pfändung der Einspeisevergütung

So manchem Schuldner brennt die Sonne aufs Dach und damit verdient er Geld. Über die Einspeisevergütung, die über die Fotovoltaikanlagen generiert wird, werden regelmäßig Erträge erwirtschaftet – viel zu oft von Gläubiger und Schuldner mißachtet. Mit der anstehenden Energiewende werden diese Optionen zunehmen. Nicht nur die Anbieter entsprechender Fotovoltaikanlagen sollten sich diesen Bereich zu nutze machen:

TIPPS:

  • Fragen Sie Ihren Schuldner gezielt nach der Einspeisevergütung.
  • Nutzen Sie die im Rahmen einer Kontopfändung herauszugebenden Kontoauszüge (ungeschwärzt!) zur Durchsicht auf zusätzliche Einkünfte.
  • Wenden Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber, um die Einspeisevergütung zu pfänden.
  • VORSICHT: Sollte die Einspeisevergütung zur Kreditfinanzierung abgetreten sein, greift die Pfändung nicht.
  • Die Einspeisevergütung ist kein Arbeitseinkommen und daher vollständig pfändbar (solange Zahlungen nicht auf P-Konto erfolgen).
  • Liegt wegen der Fotovoltaikanlage eine Betreibergesellschaft (GbR) vor, können Sie statt der Einspeisevergütung den GbR-Anteil pfänden.

 
Sie wollen noch weitere Inkassotricks kennenlernen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir machen keine Standards, wir prüfen jeden Einzelfall und helfen Ihnen damit beim Forderungseinzug.

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.

This field is required.

You may use these <abbr title="HyperText Markup Language">html</abbr> tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

*This field is required.

ANTI-SPAM-FRAGE:

Erfahrungen & Bewertungen zu elixir rechtsanwälte