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Aktuelles

Fluggesellschaften müssen Ticketpreise erstatten

Deutsche Fluggesellschaften müssen Ihren Kunden die Ticketpreise erstatten, wenn Flüge aufgrund der Corona Krise nicht stattfinden können. In Deutschland gibt es vor allem

  • die Lufthansa zusammen mit der Tochtergesellschaft Lufthansa CityLine
  • Germanwings
  • Condor
  • LTU
  • TUIfly
  • Germania
  • Eurowings

Wer ein Flugticket gekauft hat und dieses nun aufgrund der aktuellen Situation nicht nutzen kann, muss sein Geld zurück bekommen.

Dies gilt natürlich auch für ausländische Airlines in Deutschland:

  • British Airways
  • Air France-KLM
  • Ryanair
  • easyJet
  • Turkish Airlines

Doch immer wieder berichten uns Mandanten, dass die Airlines gerne darauf verweisen, dass man einen Gutschein bekomme, den man dann bei der nächsten Reise einlösen könne. Anfragen werden zum Teil auch für lange Zeit einfach ignoriert. Kunden sollten sich hier weder vertrösten lassen, noch sollten Sie sich mit einem Gutschein zufrieden geben.

Derzeit ist nicht klar, wann ein Gutschein überhaupt eingelöst werden kann. Zudem besteht bei Gutscheinen generell die Gefahr der Verjährung des Anspruchs. Ohne Ausdrückliche Regelung sind Ansprüche aus Gutscheinen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterworfen. Reisen Sie also nicht regelmäßig, dann kann es durchaus sein, dass Sie den Gutschein zu lange liegen lassen.

Fordern Sie also den Ticketpreis zurück. Dieses Recht haben Sie. Die Hotlines der Fluggesellschaften scheinen angehalten zu sein, die Kunden zu Gutscheinen zu überreden. Wer auf einer Rückzahlung des Reisepreises besteht, bekommt oft keine Antwort und wartet lange Zeit auf eine Erstattung. Wenn sie denn überhaupt kommt.

Wir helfen unseren Mandanten bei der zügigen Durchsetzung ihrer Ansprüche. Erfahrungsgemäß bekommt derjenige sein Geld zuerst zurück, der den größt möglichen Druck ausübt. Dieser Druck entsteht durch ein Anwaltsschreiben und notfalls auch durch die Einreichung einer Klage. Sieht sich die Fluggesellschaft mit erheblichen Mehrkosten konfrontiert, geht die Erstattung plötzlich doch.

Lassen Sie sich daher nichts gefallen, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Reiserechte geht.

So gehen Sie vor:

Falls noch nicht geschehen, schreiben Sie die Fluggesellschaft an und fordern Sie diese auf, den Ticketpreis bis zu einem bestimmten Datum (eine Frist von 10 Tagen ist ausreichend) an Sie zurück zu erstatten. Verstreicht diese Frist fruchtlos, dann senden Sie uns die Unterlagen (Flugtickets, Buchungsbestätigung, Schreiben an und von der Airline) per Mail an schuh@recht-hilfreich.de zu. Wir kümmern uns um den Rest.

Ihr Ansprechpartner bei uns: Rechtsanwalt Florian N. Schuh (schuh@recht-hilfreich.de)

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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