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Stimmt das wirklich? Erfolg und Image sollen die Auswahl des Inkasso-Dienstleisters bzw. Inkasso-Anwalts bestimmen

Da haben wir über die jüngsten Umfrageergebnisse nicht schlecht gestaunt, weil unsere Erfahrungen völlig anders aussehen: Gerade erst im Internet von einem Inkassoanbieter bekannt gegebene Umfrageergebnisse stellen heraus, daß die Auswahl von Inkassodienstleistern nach einer Kundenumfrage im wesentlichen von zwei Kriterien abhänge: einerseits vom Erfolg und andererseits vom Ruf des Inkassoanbieters. Diese Umfrageergebnisse verwundern uns über Maßen. Sind Inkassokunden wirklich so naiv und betriebswirtschaftlich so blind? Schauen sie wirklich nur auf angeblichen Erfolg und Image der Inkassofirma? Was ist denn im Inkasso wirklich wichtig?
Unseren langjährigen und umfangreichen Erkenntnissen decken sich nicht mit diesen Umfrageergebnissen. Leider ist der Umfrage nicht zu entnehmen, ob es sich um eine repräsentative Erhebung handelt. Wir haben daran begründete Zweifel und halten zur Zeit die Umfrage für einen Marketing-Gag.
Unserer Erfahrung nach achten Firmen bei der Auswahl von Inkassounternehmen und / oder Inkassoanwälten im wesentlichen auf folgende zentrale Kriterien:

  1. Welche Kosten sind mit dem Inkassovorgehen verbunden?
  2. Wer muß die Inkassokosten zahlen?
  3. Wie schnell gelangt das Inkasso zum Erfolg?
  4. Können auch schwierige Fälle mit Aussichtslosigkeit gelöst werden (z. B. bei Insolvenz des Kunden)?

Diese Kriterien spielen im operativen Tagesgeschäft der Firmen und Selbständigen eine nachvollziehbar zentrale Rolle. Dreh- und Angelpunkt beim Inkasso ist und muß für jede Firma die Kostenfrage des Inkassos sein. Daher stehen auch die Fragen zu den Ausgaben im Inkasso an vorderer Stelle. Soll gutes Geld noch schlechtem hinterhergeworfen werden? Lohnt sich der Forderungseinzug überhaupt? Stehen Aufwand und Nutzen in einem lohnenswerten Verhältnis? Viele Inkassounternehmen bieten keine lückenlose Transparenz über die Kosten. Im Kleingedruckten verschiedener Inkassofirmen haben wir schon Abtretungen, Zusatzkosten, Erfolgsprovisionen, pauschalierte Detektiv- und Recherchekosten und andere Abzockemodelle gefunden. Seriöse Kostentransparenz sieht anders aus! Daher muß bei jedem Inkassovorgang oder Inkassovertrag von Anfang an eine klare Kostenaufstellung erfolgen. Der Kunde muß kalkulieren können, ob sich die Forderungsbeitreibung lohnt.

TIPP: Achten Sie als Inkassokunde unbedingt auf die Kosten des Forderungseinzugs! Verhandeln Sie mit dem Anbieter: Je mehr Fälle Sie bringen, desto günstiger muß er werden. Ja, selbst Anwälte dürfen hier im außergerichtlichen Bereich völlig frei verhandeln und bieten oft bessere Leistung und Kosten als Inkassofirmen. Fragen Sie nach!

Dirket daran anschließend stellt sich für den Unternehmer die Frage, ob er im schlimmsten Fall auf den Inkassokosten sitzen bleibt oder ob er einen Erstattungsanspruch gegen den Schuldner hat, der natürlich auch vom Schuldner eingetrieben werden kann.

TIPP: Nicht immer werden Ihnen die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten von Inkassobüros erstattet. Daher ist Vorsicht angebracht. Anders bei Beauftragung eines Anwalts: Hier stehen Ihnen von Gesetzes wegen die Kostenerstattungsansprüche im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren zu! Nutzen Sie diesen Vorteil und beauftragen Sie statt einem Inkassobüro einen Anwalt mit dem Forderungseinzug!

Erst nach den betriebswirtschaftlichen Kostenfragen stellt sich die Frage eines möglichst schnellen Erfolges und ob dieser im Vorfeld für jeden Einzelfall eingeschätzt werden kann oder ob nur routinierte Standardschreiben ohne Einzelfallprüfung ergehen und der Erfolg weniger von der Inkassotätigkeit als vielmehr vom Zufall (Zahlungsbereitschaft, Zahlungsfähigkeit des Kunden usw.) bestimmt wird. Weniger die Erfolgsaussichten als vielmehr die Schnelligkeit im Inkasso wird bei uns von den Kunden erfragt.

TIPP: Verlangen Sie von Anfang an eine Erfolgsprognose! Hieran können Sie die Qualität des Inkassoanbieters einschätzen. Selbst beim Masseninkasso muß eine vorherige Einschätzung möglich sein, ansonsten will der Inkassodienstleister nur über Massenschreiben Geld ohne Nachdenken verdienen. Gute Anwälte bieten in der Regel an, die Vorgänge im Unternehmen so mit Ihnen gemeinsam aufzubereiten, daß ein späteres Inkasso erleichtert wird.

Eng mit der Frage des schnellen Erfolges ist die Frage der Prüfung von augenscheinlich aussichtslosen Fällen verbunden. Ist der Inkassoanbieter in der Lage, auch harte Nüsse zu knacken? Sind Tricks, Kniffe und Möglichkeiten bekannt, die das Inkasso gegen insolvente Kunden oder Kunden im Ausland zum Erfolg führen?

TIPP: Die Qualität einer Inkassoleistung erkennen Sie schnell, wenn Sie außerhalb des Üblichen Fragen stellen: Wie kann man von einem Kunden trotz Insolvenz noch Geld eintreiben? Welche Inkassomaßnahmen sind bei Auslandsbeziehungen machbar und wirtschaftlich vertretbar? Welche unterschiedlichen Formen der Titulierung gibt es und welche bietet sich für Ihren Fall an?

Erst wenn diese Fragen zur Zufriedenheit des Selbständigen beantwortet wurden, stellen sich die anderen Randfragen zum Inkassoanbieter. Geht der Inkassodienstleister etwa umsichtig vor, bleibt die Beziehung zum Kunden oft gut. Das ist einleuchtend, aber für den Inkassokunden in der Regel nicht von besonderer Relevanz, da ein bis dahin nicht zahlender Kunde ohnehin kein guter Kunde ist.
Sind Fragen offen geblieben? Gerne helfen wir Ihnen beim kostenbewußten und erfolgreichen Inkasso. Rufen Sie uns bitte einfach an und fragen Sie uns nach den Konditionen: (0 69) 95 92 91 91-0. Oder schreiben Sie uns eine kurze Anfrage an: fragen@recht-hilfreich.de.
Ihr
Uwe Martens
Rechtsanwalt
 

One Reply to “Stimmt das wirklich? Erfolg und Image sollen die Auswahl des Inkasso-Dienstleisters bzw. Inkasso-Anwalts bestimmen”

  1. R. says: 4. September 2020 at 14:04

    Hallo,
    Ich habe Mietschuldner, welche durch einen Gerichtsvergleich geregelt sein sollte, mit Zahlungen von 50€ monatlich, bis zur Abzahlung des gesamten Betrages.

    Anfangsforderung: 5.359,27€ (lt. Gerichtsvergleich)
    Bisher geleistete Ratenzahlungen (Kontoauszüge VoBa Hunsrück) 28Monate x50€ = 1.400€
    Aktueller Gesamtbetrag: 5.359,27€ – 1.400€ = 3.959,27€ + 49,45€ an bisherigen Vollstreckungskosten = 4.008,72 €.

    Zinsen, 5 % auf diese Summe, gerechnet zwischen März 2019 und 4.September 2020 = 4.268 €
    Forderungssumme 4.326,– €

    Seit dem März 2019 wurden die monatlichen Zahlungen eingestellt, unter der Vorgabe, ein Herr Eck von der Diakonie Bad Kreuznach (Schuldenberater) würde sich bei mir melden. Das tat er nicht.
    Ich hatte kürzlich telefonischen Kontakt mit Herrn Eck, dem ich die aktuelle Situation schilderte. Insbesondere meinen Erkenntnisse zu den Postings auf Facebook, welche der Schuldner stets offensichtlich sehr stolz verbreitete zu Events, Urlauben, Zockereien (inklusive wieviel Geld er so dabei verloren hat). Daraufhin lud der Schuldenberater die Familie Kuhn (Schuldner) zu einem Gespräch ein, welchem sie nicht nachkamen. Das lässt mich darauf schließen, dass diese Leute keine Schuldenberatung mehr benötigen.
    Ich suche nun nach einer erfolgreichen Schuldeneintreibung, welche tatsächlich auch nur eine Provision erhält (von mir aus 50%) wenn der gesamte Betrag eingetrieben werden kann.
    Vielen Dank.

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