In vielen Insolvenzverfahren stellt sich nach und nach heraus, dass der oder die Betroffenen versuch(t)en, Vermögenswerte beiseite zu schaffen. Das ist an und für sich nichts Überraschendes. Daher hatten wir ja bereits direkt im Januar 2012 nach Insolvenzanmeldung durch Anton Schlecker provokant die Frage gestellt:
Mit dieser Ansicht waren wir nicht nur sehr früh die Ersten, sondern erstaunlicherweise auch weitgehend die Einzigen – soweit wir das überblicken können. Wirklich erstaunlich. Umso stolzer sind wir auf unsere quasi hellseherischen Fähigkeiten. Denn: Selbst der mit deutlich mehr Einblick ausgestattete Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz kolportierte lange Zeit, ja bis Anfang Juni 2012, noch: Schlecker habe keine Vermögenswerte verschoben. Ach, echt nicht? Das widerspräche jeder Lebens- und Anwaltserfahrung. Zwischenzeitlich sieht das die Staatsanwaltschaft wohl ebenfalls anders.
TIPP:
Gehen Sie frühzeitig zu einem erfahrenen Anwalt. Schützen Sie Ihr Vermögen – aber richtig!
P. S.: Inkasso und Vermögensschutz sind die zwei Seiten einer Medaille. Denn nur, wer weiß, wie man Geld beim Schuldner richtig eintreibt, weiß auch, wie er es vor Zugriffen schützt. Deshalb beraten wir Sie im Inkasso und Vermögensschutz. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.