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GBB Ltd. mit Gelbes Branchenbuch und Feigenbaum Stern immer noch aktiv

Gelbes Branchenbuch GBB
Das Gelbe Branchenbuch der GBB Ltd. ist „das umfangreichste Onlinebranchenbuch für Deutschland, Österreich und die Schweiz mit mehr als 5 Mio. Einträgen„. So wirbt die Firma GBB Ltd. auf ihren Verträgen. Hört sich gut an, könnte man meinen. Doch dann wird es wirklich kurios:
Jährlich werden 780,00 € fällig und das über mindestens zwei Jahre. Die Kündigung sollte man nicht vergessen. Sonst verlängert sich der Vertrag natürlich.
Es gilt das Recht der Republik Bulgariens und der Gerichtsstand Sofia (Bulgarien) als vereinbart. Nach Berichten im Internet soll die Firma GBB auch schon versucht haben, Gerichte in Bulgarien zu beschäftigen. Diese hätten in den bekannten Fällen die Gerichtsstandsvereinbarung allerdings als unwirksam angesehen. Die GBB müsste den Betroffenen also an seinem Sitz verklagen.
Allein die Anzahl der in diesen Verfahren aufkommenden Orte lässt doch erhebliche Zweifel daran entstehen, dass diese Firma tatsächlich vor ein deutsches Gericht zieht.
Vertragspartner ist:
GBB Ltd. Trust Company Complex Ajeltake Road Ajeltake Island Majuro
MH 96960 Marshall Islands
Company Number 37214
Die Republik Marshallinseln ist ein Inselstaat im westlichen Ozeanien. Er umfasst die gleichnamige Inselgruppe, die zu Mikronesien gehört. Warum dann aber der Gerichtsstand Bulgarien? Das Geld soll aber bitte laut Rechnung nach Zypern überwiesen werden.
Nach Rechnung und Mahnung tritt dann der nächste Akteur auf:
Feigenbaum & Stern Ltd., Rm 1104, Crawford House, 70 Queen’s Road
Central, Central, Hong Kong
Diesmal geht es also nach Hong Kong. Und da das noch nicht reicht: die angegebene Bankverbindung ist in Budapest. Das Geld soll also jetzt nach Ungarn.
Es schreibt Ihnen ein Dr. Michael Kovacs. Die Unterschrift ist offenbar eingescannt. Ebenso wie die Unterschrift der GBB auf der Vollmacht. Nach der Aufzählung zahlreicher deutscher Urteile dann das großzügige Angebot:
Nur einmal 780,00 €. Auf das zweite Vertragsjahr wird verzichtet und man ist raus aus der Sache. Offenbar lohnt es sich nicht, für 780,00 € die verwirrende Firmen- und Kontenverteilung auf der Welt einem deutschen Richter zu erklären, nachdem dies schon bei einem bulgarischen Gericht nicht gelungen sein soll.
Ein Urteil des Amtsgericht Nürnberg vom 30.04.2001 – Az.: 20 C 483/01 wird dem Schrieben auch gleich beigelegt. Es geht um 676,09 DM. Vielleicht war die GBB damals noch günstiger? Leider fehlen in dem Urteil Angaben über den Kläger. Handelt es sich überhaupt um die GBB? Auch hier scheint man einiges verstecken zu müssen. Ein aktuelles Urteil liegt wohl nicht vor. Sonst hätte man sich kaum eines Urteils aus dem Jahr 2001 bedienen müssen.
Wir fassen zusammen: Ein Branchenbuch für Deutschland, Österreich und die Schweiz mit Sitz auf den Marshall Islands und Gerichtsstand in Bulgarien möchte Geld nach Zypern überwiesen haben. Kommt man dem nicht nach, meldet sich ein Vertreter aus Hong Kong mit Bankverbindung in Ungarn. Eins dürfte klar sein: wer schon bezahlt hat, wird sein Geld wohl nicht wieder sehen.
Wenn Sie Hilfe bei der Abwehr solcher Forderungen benötigen und unsicher sind, wie Sie am besten vorgehen, dann kontaktieren Sie uns. 

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4 Replies to “GBB Ltd. mit Gelbes Branchenbuch und Feigenbaum Stern immer noch aktiv”

  1. Posternak Nataliya says: 2. September 2019 at 12:20

    Guten Tag. Wir haben im vergangenen Jahr 780,00 Euro überwiesen. Dieses Jahr haben wir geweigert und das Schreiben von Feigenbaum & Stern bekommen, wo man uns vor einer Klage und erheblichen Mehrkosten warnt. Für Ihre Handlungsempfehlung wären wir dankbar. Welche Aussichten hat unseren Fall und was kostet Ihre Beratung ?
    Mit freundlichen Grüßen
    N.

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 17. September 2019 at 12:44

      Guten Tag, gerne können wir die Forderung für Sie abwehren. Die Kosten liegen gemäß RVG bei 147,56 € (inkl. USt. und Auslagen). Bei Interesse müssten Sie sich bitte per Mail, Fax oder Telefon an uns wenden. Vielen Dank!

  2. A. says: 24. Mai 2017 at 07:05

    Guten Tag,
    durch einen aktuellen Anlass befinden wir uns mit unserer Firma nun genau in der von Ihnen oben beschriebenen Situation. Wir haben auch das Schreiben des Anwalts aus Hong Kong erhalten mit der Bitte um zahlung der 780€. Wie lautet Ihre Handlungsempfehlung hier? Und würden Sie uns verraten, was es kosten würde, Ihren Rat hier einzuholen um die Sache ad adcta zu legen?
    Besten Dank vorab und Freundliche Grüße aus Köln
    A.

    1. elixir says: 24. Mai 2017 at 08:06

      Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Ihnen eine Mail mit allen Informationen zugesandt.

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