Wie verhalte ich mich am besten, wenn die bestellte Ware nicht kommt und ich eine hohe Anzahlung geleistet bzw. per Vorkasse bezahlt habe?
So ging es einem unserer Mandanten. Der KfZ-Händler hatte bei einem anderen Händler einen PkW bestellt. Dieser bestand auf einer Anzahlung. Der Käufer prüfte daraufhin die Bonität des Händlers und suchte nach Bewertungen im Internet. Alles in Ordnung. Der Händler hatte eine gute Bonität und insgesamt sehr gute Bewertungen von Käufern im Internet.
Auch übersandte der Verkäufer Bilder vom Fahrzeug per WhatsApp und auf gleichem Wege auch Bilder von den Fahrzeugpapieren. Was zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht ganz klar war, war, dass der Verkäufer das verkaufte Fahrzeug nicht bei sich auf dem Hof stehen hatte. Ganz ungewöhnlich ist dies bei Kraftfahrzeugverkäufen aber nicht tatsächlich verkaufte der Händler hier ein Fahrzeug, welches er selbst noch nicht hatte.
Insgesamt überwies der Käufer daraufhin fast 250.000,00 € für einen AMG Mercedes an den Verkäufer. Der Verkäufer wiederum überwies einen großen Teil dieses Kaufpreises abzüglich seiner Marge und der Umsatzsteuer an einen weiteren Händler in Polen.
Es kam, wie es kommen musste. Das Fahrzeug wurde auch nach längerer Wartezeit nicht geliefert, und der Händler im Ausland war irgendwann nicht mehr erreichbar. Der Verkäufer unseres Mandanten war nun auch nicht mehr in der Lage, den bezahlten Kaufpreis zurück zu erstatten. Die Fotos des zu verkaufen den Fahrzeugs fanden sich irgendwann an anderer Stelle im Internet wieder und waren offensichtlich nicht die Fotos des Fahrzeugs, welches verkauft werden sollte.
Wie kann man in einem solchen Fall weiter vorgehen?
Auch wenn der Händler tatsächlich nicht in der Lage war, diesen hohen Betrag an den Käufer zurück zu erstatten, war es dennoch wichtig, den Betrag titulieren zu lassen. Man kann in einen solchen Fall bei Mitwirkung der Gegenseite ein notarielles Schuldanerkenntnis oder einen Anwaltsvergleich abschließen. Diese stellen Vollstreckungstitel dar, mit dem im Zweifel die Zwangsvollstreckung über ein Gerichtsvollzieher betrieben werden kann. Dies spart gerade bei hohen Summen erheblich Anwalts- und Gerichtskosten. Spielt die Gegenseite nicht mit, bleibt nur die Möglichkeit, über einen Mahnbescheid oder eine Klage eine Titulierung der Forderung zu erreichen. Natürlich kann auch im weiteren Verlauf des Klageverfahrens eine Einigung getroffen werden, die zum Beispiel eine Ratenzahlung beinhaltet. In jedem Fall sollte aber auch aufgenommen werden, dass entsprechende Sicherheiten geleistet werden, zum Beispiel in Form von Forderungsabtretungen aus dem Betrieb und auch bestimmte Einsichtsrechte in die Vermögensverhältnisse und die geschäftliche Tätigkeit des Schuldners gewährt werden. Die Höhe der Raten sollte an die geschäftliche Entwicklung des Schuldners angepasst sein und automatisch regelmäßig neu angepasst werden. Eine Verzinsung setzt zudem einen Anreiz, die Schulden möglichst schnell schnell zurückzuzahlen.
Der Vorteil eines solch titulierten Anspruchs ist, dass dieser nicht mehr verjähren kann und man bei ausbleibenden Zahlungen direkt über einen Gerichtsvollzieher vollstrecken kann. Man kann dann auch über die so genannte Vermögensauskunft in andere Gegenstände des Schuldners vollstrecken.
Bei Zahlungsschwierigkeiten haben manche Schuldner eine Interesse daran, das Verfahren möglichst in die Länge zu ziehen. Das kann bei Ihnen selbst Schwierigkeiten auslösen, wenn sie auf die Liquidität angewiesen sind. In einem solchen Fall ist ein möglichst schnelles Vorgehen wichtig. Es muss daher geprüft werden, ob mittels eines Mahnbescheids oder auch eines so genannten Urkundsverfahrens schneller ein Titel erlangt werden kann.
Welches wäre das richtige Verhalten des Käufers gewesen gewesen?
Der Käufer hätte in diesem Fall natürlich nicht einfach eine Überweisung tätigen sollen. Zumindest hätte er den Verkäufer persönlich besuchen sollen und sich das Fahrzeug zeigen lassen. Hätte sich dabei herausgestellt, dass das Fahrzeug gar nicht mehr Verkäufer ist, hätte man natürlich zuvor auch das Fahrzeug in Polen anschauen oder zumindest anschauen lassen können.
Des Weiteren muss im Falle einer solchen Anzahlung auch nicht tatsächlich Geld fließen. Das Geld kann bei einem Treuhänder hinterlegt werden. Dies kann ein Rechtsanwalt, Notar oder auch eine Bank sein. Ein Verkäufer, der sich dagegen verschließt, hat meistens tatsächlich etwas zu verbergen.
Welche Absicherung im Einzelfall die beste ist, muss natürlich individuell geprüft werden.
Haben Sie Fragen zum Thema Anzahlung, Vorkasse und der entsprechenden Absicherung einer solchen Zahlung oder sind Sie selbst Opfer geworden? Dann zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh
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