Einige Händler bekommen Post von Herstellern oder deren Anwalt mit der Mitteilung, man habe auf ein selektives Vertriebssystem umgestellt. Meist ist damit eine Aufforderung zur Nennung der Bezugsquellen der Waren verbunden oder auch gleich eine Aufforderung zur Unterlassung des weiteren Verkaufs von Waren.
Was ist ein selektiver Vertrieb?
Wer ein selektives Vertriebssystem einrichtet, erlaubt den Vertrieb seiner Waren durch entsprechende Verträge ausschließlich über autorisierte Vertragshändler. Nur noch ausgewählte Händler dürfen die Vertragsprodukte an andere Händler oder Endkunden verkaufen. Wer also Waren selbst oder über Plattformen wie eBay oder Amazon verkaufen möchte, benötigt eine entsprechende Erlaubnis.
Kann ein selektives Vertriebssystem nachträglich eingerichtet werden?
Ob ein selektives Vertriebssystem erfolgreich eingerichtet werden kann, hängt von einigen Faktoren ab. Grundsätzlich herrscht ein freier Wettbewerb. Jeder, der Waren legal eingekauft hat, kann diese beliebig wieder verkaufen. Marken und andere Schutzrechte stehen dem in der Regel nicht entgegen, der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass einmal in Verkehr gebrachte Ware nicht mehr aufgrund bestehender Schutzrechte vom Verkauf ausgeschlossen werden kann.
Dennoch akzeptiert die Rechtsprechung manche Arten von selektivem Vertrieb. Begründet wird die Notwendigkeit meistens damit, dass eine bekannte Marke nicht durch zu niedrige Preise in ihrem Wert erheblich gemindert werden soll. Die Hersteller begründen meist noch weiter mit einer Sicherung der Qualität und einer Sicherstellung des richtigen Gebrauchs des Produkts.
Kann ich die Waren weiterverkaufen?
Zunächst ist zu schauen, wann der selektive Vertrieb eingerichtet wurde. Waren, die Sie vor der Einrichtung eingekauft haben, dürfen Sie auf jeden Fall weiter verkaufen.
Dann ist zu prüfen, ob das selektive Vertriebssystem überhaupt zulässig ist. Bei vielen Waren ist das nämlich nicht der Fall. Produkte, die ohnehin fast überall zu kaufen sind, sind schwerer einzuschränken, als Produkte, die nur in wenigen spezialisierten Geschäften zu bekommen sind. Auch ist zu schauen, ob ein eingeschränkter Vertrieb zu Sicherung der Qualität und der Schutzrechte überhaupt notwendig ist. Zu welchem Preis wird das Produkt anderswo verkauft?
Leider urteilen die Gerichte sehr unterschiedlich und es gibt sehr viele Einzelfallentscheidungen. Um die Erfolgsaussichten in jedem Fall beurteilen zu können, ist eine Einzelfallprüfung mit Recherche nach vergleichbaren Urteilen unabdingbar.
Wie sollte ich vorgehen?
Lassen Sie zunächst die Erfolgsaussichten eines Vorgehens prüfen. Anschließend kann man den Unterlassungsanspruch entweder akzeptieren, zurückweisen oder man findet eine Einigung (z.B. – ggf. zeitlich begrenzter – Weiterverkauf mit der Verpflichtung zu Mindestpreisen und Mindeststandards).
Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen zum selektiven Vertrieb, dann zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh