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Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vertrages

Verträge müssen eingehalten werden, sonst droht Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Ohne besonderen Grund kann sich niemand von einem geschlossenen Vertrag lösen. Ein solcher besonderer Grund kann nur eine spezielle Vereinbarung im Vertrag selbst sein oder ein unvorhersehbares Ereignis höherer Gewalt (Umweltkatastrophen, Krieg etc.). Zudem gibt es besondere gesetzliche Regelungen für bestimmte Vertragsarten wie z.B. Mietverträge und Sonderregelungen für Verbraucher.

Bei einem Kaufvertrag zwischen Unternehmern gibt es jedoch grundsätzlich keine Kündigungs- oder Widerrufsmöglichkeit. Die Verträge müssen eingehalten werden. Oftmals hört man z.B., dass der Wiederverkauf von Waren gescheitert ist und der Käufer deshalb auch nicht mehr am Kaufvertrag mit dem Verkäufer festhalten möchte. Dies stellt jedoch keinen Grund dar, sich von einem Kaufvertrag lösen zu können.

Welche Rechte hat der Verkäufer?

Zunächst kann der Verkäufer Erfüllung des Vertrages verlangen. D.h. Sie können den Kaufpreis verlangen, wenn der Käufer zur Vorleistung verpflichtet ist oder Sie können die Abnahme der Ware verlangen, sollten Sie zunächst liefern müssen.

Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt nach Zahlung (ggf. erst nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens) nicht mehr liefern können, sollten Sie eine Frist zur Zahlung setzen. Schreiben Sie hierzu ein bestimmtes Datum (i.d.R. ca. 5 – 10 Tage) in das Schreiben und achten Sie auf einen Zugangsnachweis. Erfolgt auch dann keine Zahlung, können Sie einen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.

Kann oder soll die Kaufpreiszahlung nicht durchgesetzt werden und sind Sie vom Vertrag zurückgetreten, dann steht Ihnen ein Schadenersatzanspruch zu.

Was gehört zum Schadensersatz?

Der Ersatz eines Schadens bedeutet, dass Sie so gestellt werden, als wäre das schädigende Ereignis nie eingetreten. Sie dürfen nicht besser gestellt werden, aber auch nicht schlechter.

Geht es beispielsweise um einen Dienstleistungsvertrag und hat der Dienstleister seine Pflicht nicht erfüllt, dann dürfen Sie nach Fristsetzung und Rücktritt einen anderen Dienstleister beauftragen. Ersatzfähig sind Gewinnausfälle aufgrund der fehlenden Dienstleistung, aber auch Mehrkosten, die aufgrund eines anderen Dienstleisters entstehen.

Allerdings trifft Sie auch eine Schadensminderungspflicht. D.h., wenn Sie einen Dritten beauftragen, sollten Sie sich mindestens zwei weitere Angebote einholen und nicht den teuersten wählen.

Im Falle eines Kaufvertrages steht meistens der entgangene Gewinn im Vordergrund. D.h. Sie müssen ausrechnen, welchen Netto-Gewinn Sie mit der Verkauf erzielt hätten. Diesen muss der säumige Käufer an Sie erstatten.

Der Vertragspartner hat zu spät geleistet

Es gibt auch Fälle, bei denen der Vertragspartner zwar geleistet hat, aber zu spät. In diesem Fall muss dem Vertragspartner klar gewesen sein, dass es Ihnen gerade auf die rechtzeitige Leistung angekommen ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein bestimmtest Datum für die Leistung verbindlich vereinbart war. Dies kann sich auch aus vorangegangener Kommunikation ergeben, wenn es nicht ausdrücklich im Vertrag steht.

Bei allen Fragen zum Handelsrecht und Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vertrages, können Sie mich gerne kontaktieren.

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh
schuh@recht-hilfreich.de

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

10 Replies to “Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vertrages”

  1. Thomas Kitzki says: 26. November 2023 at 00:10

    Habe einen Gebrauchten Jaguar gekauft mit Tüv ,Service Neu . für 36000€ wird in 2 Wochen bereitgestellt ,jetzt schreib das Autohaus sie können das Auto nur ohne Service auslierfern weil 120 tage rest sind. Habe bei einem anderen Jaguar haus gefragt .die sagten man kann ihn vorziehen aber nicht einen Monat überziehen. Der anfallende Service kostet 850€ und ich sehe es nicht ein das ich in 4monaten wieder 850 € zahle ,habe ihn angeboten seine 4 Monate von den 24 abzuziehen. keine Antwort

  2. Maria says: 10. Juli 2023 at 10:55

    Hallo. Ich habe am 16.07.22 bei Toom einen
    Küchenherd bestellt. Liefertermin sollte im Dezember sein, wurde dann auf Februar 23 und dann auf das 2 Quartal 2023 verschoben. Heut hab ich nachgefragt- Aussage war dass der Auftrag seitens Wamsler storniert wurde und ich den Ofen nicht mehr bekomme weil toom ihn zu dem preis nicht mehr erhält. Hab ich Anspruch aus Scahdenersatz (lt Internetrecherche ist genau das Modell lieferbar, allerdings für 1495 statt für die von mir bezahlten 899€). wäre nett wenn Sie mir das beantworten könnten.

  3. Celina says: 11. April 2023 at 12:56

    Meine Wohnungstür ist durch Dritte beschädigt worden. Da diese nun kalte Luft in die Wohnung lässt, sollte diese durch den Vermieter ersetzt werden, die Zahlung habe ich übernommen. Jedoch hat der Vermieter nach fast 2 Jahren , trotz eines Vertrages der festgelegt hat, dass die Tür bei Eingang der Zahlung bestellt wird, immer noch nicht ausgetauscht. Kann man hier Schadensersatz, auch aufgrund der höheren Heizkosten im Winter durch die eindringende Luft, anfordern?

    Liebe Grüße

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 26. Juni 2023 at 11:51

      Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider beraten wir nicht im privaten Mietrecht. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen anderen Anwalt oder einen Mieterschutzverein.

  4. Alten Z. says: 28. Dezember 2022 at 15:06

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich verkaufe über Amazon Marketplace gebrauchte Bücher.
    Letztens habe ich ein Buch für 47 € + 3 € Versand verkauft auch den Versand habe ich bestätigt dann habe ich gemerkt das ich das gar nicht mehr habe. Sofort nach der Versandbestätigung habe ich dann die Bestellung storniert. Dem Käufer habe ich dann bei der Nachfrage der Lieferung erklärt das ich es nicht liefern kann. Daraufhin hat der Käufer das Buch sich woanders für 249 € gekauft und möchte von mir den Differenzbetrag haben. Insgesamt 202 € haben.

    Hat der Käufer einen Recht auf den Differenzbetrag?

  5. Beata says: 1. November 2022 at 14:22

    Wir haben Küche nach Maß bestellt. Der Termin war bis 30.09.2022. Es ist schon 01.11 und die Küche ist immer noch nicht geliefert. Was können wir gegen Verkäufer machen?

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 29. November 2022 at 17:02

      Sie sollten schriftlich und mit Zugangsnachweis eine Nachfrist setzen. Anschließend können Sie z.B. vom Vertrag zurücktreten.

  6. Simon Brocher says: 8. Februar 2022 at 16:56

    Seht geehrter Herr Schuh,
    vielen Dank für diesen interessanten Artikel zum Thema Schadensersatz.- Er hat mit bei meiner Recherche sehr geholfen.
    Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag
    Beste Grüße aus Köln
    Simon Brocher

  7. Sutor, M. says: 14. Oktober 2020 at 12:38

    Gehört eine Reisewarnung/Einreiseverbot/Ausgangssperre wegen Pandemie auch zu einem unvorhersehbaren Ereignis/höherer Gewalt/Umweltkatastrophe etc., die einen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigen?

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 14. Oktober 2020 at 16:21

      Ja, grundsätzlich ist das möglich. Es kommt aber sehr auf den jeweiligen Vertrag an und wie sehr dieser durch das Ereignis tatsächlich beeinträchtigt ist.

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