Wer Investoren für sein Unternehmen oder sein Start-up sucht, wird sicher auch bereits Erfahrungen mit Plattformen im Internet haben. Sehr schnell finden sich Interessenten aus dem Ausland, die gerne in Deutschland investieren möchten. Es ist allgemein bekannt, dass gerade der Standort Deutschland im Ausland beliebt ist, wenn man sein Geld sicher anlegen möchte. Deutschland gilt als politisch sehr stabil und die allgemeine Rechtssicherheit ist sehr hoch. Doch wie lassen sich Investoren überprüfen und ist das überhaupt notwendig?
Investoren aus Saudi-Arabien, China, Kasachstan und vielen weiteren Ländern dieser Erde suchen gerne nach deutschen Unternehmen um Gelder zu investieren.
Aber Vorsicht! Wie in allen Bereichen des (geschäftlichen) Lebens, tummeln sich auch hier sehr viele schwarze Schafe. In jedem Fall sollte man hellhörig werden, wenn von einem vorab eine Zahlung verlangt wird. Bei jeder Investition sollte es selbstverständlich sein, dass ggf. entstehende Kosten von dem eingebrachten Kapital bezahlt werden.
Es gibt aber Konstellationen, bei denen Probleme nicht sofort Vorhersehbar sind. Diese entstehen insbesondere im Zusammenhang mit Geldwäsche.
Wer Gelder in größerem Umfang empfängt, muss nachweisen, von wem und woher diese stammen. Die Voraussetzungen im Einzelnen sind § 10 GWG (Geldwäschegesetz) zu entnehmen. Hier sollte man gerade beim Empfang von Geldern ausländischer Investoren größte Sorgfalt walten lassen. Sollte sich der Geldwäscheverdacht bestätigen, setzen Sie sich nicht nur der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aus, Sie müssen das Geld auch vollständig herausgeben. Und zwar auch dann, wenn Sie dieses bereits ausgegeben haben.
Sie müssen Investoren daher auffordern, aus Gründen der Compliance weitere Informationen an Sie zu übersenden. Weisen Sie darauf hin, dass die deutsche Gesetzgebung verlangt, dass Sie vor der Annahme von Geldern in dieser Größenordnung Nachforschungen über die Herkunft des Geldes anstellen und auch die Verwendung und die Geldflüsse dokumentieren müssen, § 10 GWG.
Verlangen Sie zudem eine Erklärung, dass der potentielle Investor ausschließlich im eigenen Namen und nicht für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt. Sollte er dies doch tun, benötigen Sie alle Daten von diesem. Bei Gesellschaften auch Handelsregisterauszüge und dergleichen. Bei natürlichen Personen Ausweisdokumente. Prüfen Sie, ob es sich um politisch exponierte Personen handelt. Bei diesen gelten besonders strenge Voraussetzungen.
Insbesondere benötigen Sie auch Informationen über die Herkunft des Geldes.
Da Sie die Informationen gegenüber den Behörden auf Verlangen oder auch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unaufgefordert vorlegen müssen und auch Behörden im Land des Investors befragen müssen, benötigen Sie ggf. eine Ausnahme zu einem NDA.
Investoren überprüfen ist daher fast immer notwendig, um sich vor möglichen Gefahren abzusichern. Haben Sie Fragen zur Gründung mit Investoren oder der Aufnahme von Investoren? Kontaktieren Sie mich. Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh