Im Internet gibt es zahlreiche Angebote, wie man Geld für sein Unternehmen findet. Wer das klassische Darlehen der Bank nicht möchte oder nicht bekommt, findet im Internet zahlreiche Angebote zur Suche und Vermittlung von Investoren.
Da ich bereits viel Erfahrung in diesem Gebiet sammeln durfte, möchte ich Ihnen hier einige Beispiele nennen, bei denen Vorsicht geboten ist. Denn auch wenn Sie derjenige sind, der Geld bekommen soll, sind Sie nicht vor Betrügern sicher.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie selbst Gelder bezahlen sollen, um an das Investorengeld zu gelangen. Regelmäßig erfahre ich von Angeboten, nach denen der Gründer zunächst einen Betrag überweisen soll, bevor das Darlehen bzw. Invest ausbezahlt wird. Gerne wird so etwas verlangt, um damit eine Versicherung zu bezahlen, die das Geld für den Investor absichern soll. Grundsätzlich ist eine sog. Kreditausfallversicherung für den Investor sinnvoll. Dies ist aber kein Grund, von Ihnen zu verlangen, vorab Geld an den Investor zu überweisen. Das Invest sollte daher von Ihnen vorab gesichert werden. D.h. verlangen in jedem Fall einen Kapitalnachweis. Dieser schützt Sie natürlich nur bedingt vor schlechten Absichten. Soll es tatsächlich eine Versicherung geben, dann lassen Sie sich die Unterlagen zeigen, prüfen Sie diese und zahlen Sie nur an die Versicherung selbst. Aber Vorsicht: Unterlagen können leicht gefälscht werden. Verifizieren Sie die Versicherung im Internet und rufen Sie diese an.
Noch besser ist es, wenn Sie den Investor die Investitionssumme vorab auf ein Treuhandkonto einzahlen lassen. Dann können Sie sicher sein, dass das Geld auch tatsächlich vorhanden ist. Machen Sie aber einen Vertrag, der bestimmt, wann und unter welchen Bedingungen die Gelder ausbezahlt werden müssen. Natürlich kann dieses Geld auch genutzt werden, um eine Kreditausfallversicherung zu bezahlen.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie eine Beteiligung gegen ein Invest abgeben oder der Investor lediglich ein Darlehen gibt.
Es gibt aber auch andere Konstellationen, bei denen Vorsicht geboten ist. Es gibt vorgebliche Investoren, die Informationen abgreifen möchten. Achten Sie daher unbedingt darauf, keine Informationen herauszugeben, die nicht geschützte Ideen (z.B. durch Patente und Marken) enthalten. Schließen Sie unbedingt eine Geheimhaltungsvereinbarung mit dem Investor (NDA). Achten Sie herbei darauf, wer diese tatsächlich unterschreibt (aufpassen bei Gesellschaften) und dass der Investor selbst verpflichtet ist, Dritte (auch z.B. Mitarbeiter) zur Geheimhaltung zu verpflichten.
Manche Investoren versuchen auch Unterlagen und Ideen abzugreifen, um damit selbst Gelder einsammeln zu können. Hier droht zwar kein unmittelbarer Verlust für Sie, Sie verlieren aber wertvolle Zeit und haben Aufwand mit sinnlosen Gesprächen und Vorbereitungen. Ein wirklich an Ihrem Projekt interessierter Investor wird kein Problem mit Kapitalnachweisen, Vereinbarungen und Treuhandlösungen haben!
Gerne helfe ich Ihnen bei der Prüfung von Investoren, dem Erstellen von Verträgen und Treuhandlösungen zur Sicherung Ihrer Ideen und dem Kapital. Kontaktieren Sie mich.
Ihr Rechtsanwalt Florian Schuh