Hier finden Sie eine Vorlage für eine Kündigung von privaten Darlehen. Diese können grundsätzlich jederzeit gekündigt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einen Darlehensvertrag oder eine anderweitige Vereinbarung darüber haben, wie lange die Laufzeit des Darlehens sein soll. Wurde Geld ohne Vereinbarung oder ohne konkrete Rückzahlungsvereinbarung getroffen, dann können Sie immer kündigen.
Die Vorlage können Sie aber auch nutzen, wenn es ein konkretes Rückzahlungsdatum gibt. Dadurch können Sie nochmals mit Nachdruck erklären, dass Sie das Darlehen zurückbezahlt haben möchten.
Zu beachten ist nur die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten (§ 488 Abs. 3 BGB), wenn Sie kein Rückzahlungsdatum für das Darlehen oder die Raten vereinbart haben.
Vor Ablauf dieser 3 Monate muss der Darlehensnehmer das Geld nicht zurückbezahlen. In unserer Vorlage haben wir diese Frist jedoch nicht erwähnt. Kennt der Darlehensnehmer diese nicht und bezahlt vorher, ist dies natürlich besser für Sie.
Die Vorlage sehen Sie untenstehend. Natürlich können Sie diese auch direkt hier als Word-Dokument herunterladen.
[Ihre Anschrift]
per Boten / Einwurf-Einschreiben
[Anschrift Darlehensnehmer]
[Ort], den [Datum]
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name Darlehensnehmer],
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Darlehensverhältnis. Ich fordere Sie auf, das von mir überlassene Darlehen i.H.v. [Darlehenssumme] € unverzüglich, spätestens bis zum
[Datum, 10 Tage ab Versendung der Kündigung]
auf mein Konto bei der
[Bank]
[IBAN]
[ggf. BIC]
zurückzubezahlen. Nach fruchtlosem Fristablauf, werde ich untenstehende Anwaltskanzlei mit der Forderungsbeitreibung beauftragen. Die damit verbundenen Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten, da Sie sich dann in Verzug befinden.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name und Ihre Unterschrift]
Achten Sie bei bei Nutzung unserer Vorlage der Kündigung für das Darlehen unbedingt auf einen Zugangsnachweis. Im Zweifel müssen Sie beweisen können, dass der Darlehensnehmer die Kündigung erhalten hat. Am besten geht dies mit einem Boten, der den Einwurf in den Briefkasten auf einer Kopie des Schreibens mit Datum und Uhrzeit bestätigt. Ist dies nicht möglich, nehmen Sie das Einwurf-Einschreiben. Nicht nutzen sollten Sie normale Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein. Werden diese nicht angenommen oder nicht abgeholt, gilt das Schreiben nicht als zugegangen.
Wenn Sie das Word-Dokument nutzen, finden Sie am Ende unsere Anschrift. Der Darlehensnehmer kann so sehen, dass Sie sich bereits rechtlich informiert haben und Kontakt zu einer Anwaltskanzlei hatten. Auch dies kann den Druck erhöhen, schnell zu bezahlen.
Nach der Kündigung des Darlehens beginnt die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen (bzw. am 31.12. des Jahres, indem der Anspruch fällig wird). Diese sollten Sie sich gut notieren und vorher für verjährungshemmende Maßnahmen sorgen (z.B. Mahnbescheid oder Klage).
Benötigen Sie Hilfe bei der Rückforderung von privaten Darlehen, können Sie sich gerne an mich wenden! Sie erreichen mich am besten per Mail mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts (schuh@recht-hilfreich.de).
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh