Investoren an einem Unternehmen zu beteiligen, bedarf differenzierter Regelungen zwischen Unternehmer und Investor. Wichtige Inhalte eines Beteiligungsvertrages sind:
- Beteiligungsquote des Investors und der übrigen Gesellschafter
- Zahlungen des Investors mit Augenmerk auch auf das Steuerrecht (z.B. Darlehen, Einlage oder Kapitalrücklage)
- Verwässerungsschutz der Beteiligten bei Aufnahme weiterer Gesellschafter und Investoren
- Sicherung der Rechte der Gründer und der Investoren
- Behandlung von Schutzrechten wie Urheberrechte, Marken und Patente
- Zustimmungsvorbehalte
- Anteilsveräußerungsbeschränkungen
- Liquidationspräferenz
- Verwendung von Geldern
- Geschäftsordnung und Kompetenzverteilung
- Wettbewerbsverbote
- Rechte der Gesellschafterversammlung
Beteiligungen erfolgen in der Regel durch eine Kapitalerhöhung der Gesellschaft an welcher eine Beteiligung erfolgen soll. Dies macht auch Sinn, da die Gelder – im Gegensatz zu einer Veräußerung von Anteilen – so nicht den Gesellschaftern, sondern der Gesellschaft selbst zu Gute kommen und für den Gesellschaftszweck verwendet werden können. Allerdings müssen die Gesellschafter darauf achten, dass sie – z.B. mit Hilfe von Anstellungsverträgen – weiter Geld für Ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben.
Wichtig ist es, eine Balance zwischen dem Interesse des Investors, möglichst großen Einfluss darauf nehmen zu können, was mit seinem Geld und seiner Rendite geschieht und dem Interesse der Gesellschaft, möglichst frei entscheiden zu können, wie mit dem eigenen Angebot bzw. der eigenen Idee umzugehen ist, zu finden.
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Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Florian N. Schuh