Manch Geschäftsführerverträge von GmbHs sind aus Rechtsgründen unwirksam, ohne dass dies den Parteien bewusst und bekannt ist. Der Geschäftsführer macht seinen Dienst und erhält seine Vergütung, manchmal über Jahre. Doch wegen der rechtlichen Unwirksamkeit des Anstellungsvertrages schwingt eine Gefahr für den Geschäftsführer mit.
Ein Geschäftsführervertrag mit einer GmbH kann unwirksam sein, aber trotzdem in der alltäglichen Unternehmenspraxis gelebt werden. Denn manchmal ist den Vertragsparteien gar nicht bewusst oder bekannt, dass der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers schlicht unwirksam ist. Gegen die Parteien davon aus, dass der Vertrag eigentlich wirksam ist, greifen hier sinngemäß die Grundsätze zum fehlerhaften Arbeitsverhältnis. Danach wird der Vertrag für die Dauer der tatsächlichen Durchführung als wirksam betrachtet. Was aber, wenn Unmut zwischen den Parteien im Laufe der Zeit entsteht?
Hier wird eine Gefahr für den Geschäftsführer offensichtlich – ACHTUNG: Der Vertrag kann jederzeit für die Zukunft auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes aufgelöst werden. Nur in Ausnahmefällen kann der Vertrag als wirksam für die Zukunft behandelt werden und zwar dann, wenn beide Vertragsparteien ihn jahrelang als wirksam betrachtet haben, der Geschäftsführer in seinem Glauben in die Rechtswirksamkeit des Vertrages durch die GmbH bestärkt wurde oder eben eine unmittelbare Beendigung aufgrund Formalia zu einem untragbaren Ergebnis für den Geschäftsführer führen würde.
Umso wichtiger ist also die korrekte Ausarbeitung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages. Sprechen Sie mich an! Ich helfe Ihnen gerne bei der rechtssicheren Ausgestaltung des Anstellungsvertrages des GmbH-Geschäftsführers. Rufen Sie bitte an unter 069 95929190 oder schreiben Sie kurz eine Mail: fragen@recht-hilfreich.de Ihr Ansprechpartneer ist Rechtsanwalt Uwe Martens