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Die beste Rechtsform für Gründer

Welches ist die beste Rechtsform für Gründer? Gründer und Startups stehen oftmals vor der Frage, welche Rechtsform für ihr Unternehmen gewählt werden soll. Hierbei gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Im Wesentlichen gibt es aber nur drei Faktoren, die hierbei im Vordergrund stehen müssen.

  1. Die Rechtsform muss die Gründer möglichst gut vor Haftungsgefahren schützen. Dabei sind auch Haftungen zu berücksichtigen, die nicht von einer Versicherung gedeckt sind.*
  2. Die Rechtsform darf nicht zu viel Kapital binden und nicht zu hohe Kosten verursachen.
  3. Die Rechtsform sollte sehr flexibel bei der Aufnahme von Investoren bzw. weiteren Gesellschaftern sein und gleichzeitig sollte die Ausschüttung oder freie Verwendung von Geldern möglichst einfach sein.

Viele Gründer denken hierbei an eine GmbH oder UG. Beides sind Kapitalgesellschaften und schützen grundsätzlich vor Haftung. Die GmbH muss allerdings mit mindestens 12.500,00 € Stammkapital (bei mind. zwei Gesellschaftern, sonst min. 25.000,00 €) ausgestattet werden. Dies bedeutet einen Liquiditätsnachteil, da dieses Kapital nicht angetastet werden darf. Zwar erzählen Steuerberater gerne, dass das Stammkapital auch in Sachen investiert werden darf, die dann den entsprechenden Gegenwert darstellen. Das ist zwar grundsätzlich richtig, bei Sachen besteht aber immer die Frage des tatsächlichen Werts. Man kann sich also nicht sicher sein, ob immer 100% des Stammkapitals tatsächlich zur Verfügung stehen und setzt sich damit einem unnötigen Haftungsrisiko aus.

Etwas besser ist da die UG. Allerdings muss das Stammkapital der GmbH aus dem Gewinn angespart werden, was wiederum Geld ist, welches nicht für das Projekt zur Verfügung steht. Zudem scheuen viele die UG, da das Unternehmen so sehr klein aussieht. Als Alternative zur Limited (Ltd.) hat die UG eben nicht den besten Ruf.

Es gibt auch einen Nachteil, den GmbH und UG gemeinsam haben. Es ist nicht möglich, einfach Geld aus der GmbH im Rahmen von Darlehen oder eines Vorabgewinns herauszunehmen. Auch ist immer auf die strengen Vorschriften zur Kapitalerhaltung zu achten.

Eine Rechtsform vereint alle Vorteile der GmbH oder UG ohne deren Nachteile mitzunehmen: die UG & Co. KG.

Rechtsform für Gründer

Diese Rechtsform besteht aus einer UG, welche die Rolle des persönlich haftenden Komplementärs der KG hat. Die Gründer und beliebige weitere Gesellschafter sind solche der KG. Diese haften nicht persönlich (Kommanditisten) bzw. nur bis zur Höhe ihrer (geringen) Hafteinlage (z.B. 100,00 €). Der große Vorteil gegenüber einer GmbH & Co. KG besteht nun darin, dass das Stammkapital der UG sehr gering sein kann (z.B. 500,00 €). Und es wird kaum anwachsen, da die UG neben einer kleinen Haftungsprämie kaum Gewinn macht. Zudem sieht die UG & Co. KG wesentlich professioneller aus als eine reine UG. Die Gesellschafter der KG können sich nun (anders als bei der UG oder GmbH) beliebig Gelder aus der KG nehmen (natürlich nur in Abstimmung mit den weiteren Gesellschaftern).

*nicht versicherbare Haftungsgefahren sind z.B. solche, die aus einer wirtschaftlichen Fehlentscheidung resultieren. Auch können erhebliche Risiken entstehen, wenn z.B. ein Kunde Gewährleistungsansprüche geltend macht, der Rückgriff beim Lieferanten bzw. Hersteller aber scheitert oder der Rückgriff zu lange dauert und der Fehlbetrag nicht rechtzeitig ausgeglichen werden kann. Ein klassischer Fall sind auch Mietforderungen aus Gewerberaummietverträgen mit langer Laufzeit.

Fragen zum Thema Rechtsform für Gründer und Startups beantworte ich gerne. Meine Kontaktdaten finden Sie unter KONTAKT.

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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