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Managerhaftung: Mehr Risiko, weniger Versicherungsschutz

Mehr und mehr rückt die Managerhaftung in den Blick der Öffentlichkeit. Das hat seine Gründe darin, dass nunmehr vermehrt Firmen ihre Führungskräfte in Anspruch nehmen, sobald diesen Fehler in der Unternehmensführung unterlaufen. Firmen erheben mehr und mehr Regressansprüche gegen ihre Manager, Geschäftsführer / CEO, Vorstände und Prokuristen. Je besser sich Manager im Vorfeld absichern, desto weniger Erfolgsaussichten bestehen für Regressansprüche der Firmen.

Managerhaftung nach deutschem Recht bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung von Managern und Führungskräften für ihre Handlungen. Das deutsche Recht legt hohe Standards für das Verhalten von Managern fest und schützt die Interessen von Aktionären, Gläubigern und anderen Stakeholdern.

Gemäß dem deutschen Aktiengesetz (AktG) und dem GmbH-Gesetz (GmbHG) sind Manager verpflichtet, ihre Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns auszuführen. Sie müssen das Unternehmen im besten Interesse der Gesellschaft führen und dabei besonders wirtschaftliche und rechtliche Belange genau im Blick haben.

Im Falle von Pflichtverletzungen oder Fehlverhalten können Manager persönlich für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Die Haftung kann sowohl gegenüber dem Unternehmen selbst als auch gegenüber Dritten, wie beispielsweise Gläubigern, bestehen.

Es gibt verschiedene Arten von Managerhaftung, darunter etwa:

1. Organisationspflichten: Manager sind dafür verantwortlich, angemessene interne Kontrollsysteme und Prozesse einzurichten, um Risiken zu identifizieren, zu überwachen und zu minimieren. Bei Verletzung dieser Organisationspflichten können Manager haftbar gemacht werden.

2. Bilanzhaftung: Manager müssen sicherstellen, dass die Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte korrekt und vollständig sind. Bei Falschdarstellungen oder Manipulationen der Unternehmenszahlen können Manager zur Verantwortung gezogen werden.

3. Insolvenzverschleppungshaftung: Manager haben die Pflicht, bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens rechtzeitig Insolvenz anzumelden. Bei einer verspäteten Insolvenzanmeldung können sie persönlich haftbar gemacht werden.

4. Verletzung von Treuepflichten: Manager dürfen ihre Position nicht missbrauchen oder eigene Interessen über die Interessen des Unternehmens stellen. Bei Verletzung der Treuepflichten können sie zur Verantwortung gezogen werden.

Um Managerhaftung zu minimieren, sollten Manager angemessene Vorsichtsmaßnahmen treffen, Risiken identifizieren und kontrollieren, interne Kontrollsysteme implementieren und eine transparente Unternehmensführung gewährleisten. Manager können sich auch durch den Abschluss von Managerhaftpflichtversicherungen (D&O Versicherungen) gegen verschiedene finanzielle Risiken absichern.

Die genauen Regelungen zur Managerhaftung sind komplex und können je nach Unternehmensform und Kontext variieren.Wenden Sie sich deshalb gerne im Vorfeld bereits an uns, um Sie möglichst aus der Haftung herauszubekommen. Rufen Sie uns an. Gerne helfen wir weiter. Ansprechpartner ist: Rechtsanwalt Uwe Martens.

 

Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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