Gibt es für die Anmeldung einer Marke eine staatliche Förderung? Die Antwort: ja, allerdings sind ein paar Voraussetzung zu beachten, um Finanzhilfen für den Schutz des geistigen Eigentums zu erhalten.
Eine der Voraussetzung ist, dass Antrag nur sogenannte KMUs stellen können. Zu den KMUs zählen klein- und mittelständische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und weniger als 50 Millionen Jahresumsatz. Dann besteht ein Anspruch auf Förderung deines Markenschutzes durch Zuschuss von bis zu 75 Prozent der Kosten auf die amtlichen Gebühren einer Markenanmeldung, allerdings gedeckelt auf maximal 1.000,00 EUR.
Lohnend ist die Förderung der Markenanmeldung für eine Europamarke bzw. Unionsmarke, da diese deutlich teurer als eine deutsche Markenanmeldung ist. Genauso lohnend ist das Fördergeld für die Anmeldung einer deutschen Marke mit vielen Klassen.
Gerne helfen wir bei Fördermöglichkeiten und natürlich bei der Markenanmeldung. Nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit uns auf. Ihr Ansprechpartner ist: Rechtsanwalt Uwe Martens.
Telefon: 069 95 92 91 90
Mail: fragen@recht-hilfreich.de