Egal, ob Fremd-Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter, in beiden Fällen ist es wichtig für den Fall einer Kündigung vorzusorgen. Eine hohe und sichere Abfindung mildert jedenfalls den Verlust der Geschäftsführerposition. Hier verraten wir Ihnen daher, auf welche Punkte Sie bei Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstleistungsvertrages am besten achten, um eine hohe und sichere Abfindung im Falle der Kündigung zu erhalten:
Befristung des Geschäftsführervertrages: Wenn Sie einen Geschäftsführervertrag mit einer festgelegten Laufzeit (von z. B. zehn oder 15 Jahren) wählen, steht Ihnen im Fall einer recht frühen Kündigung des Vertrages das restliche Gehalt bis Vertragsende als Abfindung zu. Wird Ihnen hingegen erst gegen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verbleibt wegen des geringen Restgehaltes nur eine magere Abfindung.
Unbefristeter Geschäftsführervertrag: Gerade weil keine Laufzeit für den Vertrag vereinbart wird, haben Sie höheren Verhandlungsspielraum, um eine Abfindung im Vornherein auszuhandeln, wobei die Abfindungshöhe in der Regel von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und anderen Faktoren abhängig gemacht wird.
Tantiemen und Boni als Zusatz: Achten Sie auf eine klare Regelung, damit im Falle einer Kündigung zumindest anteilig auch diese Vertragsbestandteile ausgezahlt werden.
Pensionszusage: Zusätzlich zu einer Abfindung ist eine vorher vertraglich vereinbarte Pensionszusage erforderlich, um eine finanzielle Absicherung nach dem Ausscheiden zu gewährleisten.
Nachvertragliche Verbote: Sollte Ihnen als Geschäftsführer ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot oder ein anderes Tätigkeitsverbot auferlegt werden, sollte dies nur gegen einen angemessen Ausgleich erfolgen (z. B. Kompensation in Höhe von 50 – 100 Prozent des letzten Gehalts für die Dauer des Verbots).
Sozialversicherungsstatus: Sofern es möglich ist, versuchen Sie eine arbeitnehmerähnliche Position zu vermeiden, um eine höhere Abfindung durchsetzen zu können.
Dokumentation: Um Vorwürfen entgegen zu können, die zu einer Kündigung führen können, ist eine akribische Dokumentation der Tagesabläufe und Entscheidungen von hoher Bedeutung.
Vorsicht: Bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund können Abfindungsvereinbarungen in unbefristeten Verträgen und Restgehaltszahlungen in befristeten Verträgen wegfallen. Daher müssen Sie unbedingt gegen jede außerordentliche Kündigung vorgehen! Sprechen Sie uns an, wir helfen sofort. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Uwe Martens, Tel.: (0 69) 95 92 91 90 oder direkt per Mail an: martens@recht-hilfreich.de.
Ihr
Rechtsanwalt Uwe Martens