Haften Ehepartner für Schulden aus einem privaten Darlehensvertrag? Hat ein Ehepartner – vielleicht sogar ohne Wissen des anderen Partners – einen privaten Darlehensvertrag abgeschlossen und sich Geld geliehen so stellt sich die Frage, ob für die Rückzahlung des Darlehens auch der jeweils andere Ehepartner in Anspruch genommen werden kann. Zu klären ist auch, wie diese Frage beantwortet werden muss, wenn die Eheleute in Trennung leben.
Es ist eine weitverbreitete Meinung, dass Ehepartner gegenseitig für die Schulden des anderen einstehen müssen. Tatsächlich ist dies aber nur in Ausnahmefällen gegeben. Hierfür gibt es einen gesetzlich geregelten Fall: Nach § 1357 BGB ist jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen.
Ein Beispiel hierzu wäre, wenn ein Ehepartner ein Möbelstück für die gemeinsame Wohnung anschafft. Dabei ist aber zu beachten, dass der übliche Lebensstil eingehalten wird. Ist das Möbelstück extrem teuer und der sonstige Lebensstandard nicht besonders hoch, dann haftet der andere Ehepartner nicht.
Im Fall der Aufnahme eines privaten Darlehens kommt es daher auch darauf an, für welchen Zweck das Darlehen aufgenommen wurde und wie hoch die Darlehenssumme ist. Im Einzelfall kann es sein, dass der andere Ehepartner doch mit haftet, wenn das Darlehen für eine Sache aufgenommen wurde, die zu angemessenen Deckung des Lebensbedarf der Familie dient.
Bei Abschluss eines Darlehensvertrages zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs entsteht zwischen den Ehegatten ein Gesamtschuldverhältnis. Im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs nach § 426 BGB richtet sich die Verteilung im Innenverhältnis dabb aber nach dem Unterhaltsrecht des § 1360a BGB.
Voraussetzung für die Haftung ist aber auch eine wirksame Ehe und kein Getrenntleben.
Weiterhin dürfen keine für den Darlehensgeber erkennbaren Umstände vorliegen, die die Mitverpflichtung des jeweils anderen Ehegatten ausschließen. Ein solcher Ausschluss kann sich aus den Umständen des Einzelfalls ergeben oder aber auch an einer eindeutigen vertraglichen Vereinbarung im Darlehensvertrag.
Haften Ehepartner für Schulden aus einem privaten Darlehensvertrag?
In der Regel wird man zu dem Ergebnis kommen, dass dem nicht der Fall ist. Es kommt aber sehr auf den Einzelfall drauf an. Wenn es sich tatsächlich um ein Darlehen gehandelt hat, dass ausschließlich zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie gedient hat, dann ist eine Haftung nicht ganz auszuschließen. In jedem Fall lohnt es, sich aber genau hinzusehen und den Fall eingehend zu prüfen.
Haben Sie Fragen zum Thema Darlehensvertrag und Mithaftung von Ehepartnern? Dann zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh