Gegen dieses Bußgeld bzw. Verwarngeld können Sie sich gut wehren. Bezahlen Sie dieses nicht!
Viele kennen den Vorwurf bei fehlender oder falscher Feinstaubplakette:
„Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.1) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.“ § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG
Wahrscheinlich haben Sie in diesem Fall eine Umweltzone befahren, bzw. Sie haben in einer Umweltzone geparkt (ja, parken bedeutet leider auch „am Verkehr teilnehmen“ und irgendetwas stimmt mit Ihrer Umweltplakette bzw. Feinstaubplakette nicht (im Handschuhfach, falsches Kennzeichen, ausgeblichene Schrift, nicht geklebt oder nicht vorhanden).
Hierfür gibt es ein Bußgeld i.H.v. 80,00 €, wobei sich der Betrag mit einem Bußgeldbescheid und den dort ausgeführeten Kosten auf 108,00 € summiert. Oder Ihnen wird erst einmal ein Verwarngeld i.H.v. 40,00 e bzw. 55,00 € angeboten.
Hilfe bei Bußgeldbescheid und Verwarngeld
Senden Sie uns den Bußgeldbescheid, den Anhörungsbogen oder den Strafzettel zu. Hierzu benötigen wir die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wir machen eine Deckungsanfrage und werden nach Zusage umgehend tätig. Ihnen entstehen in keinem Fall irgendwelche Kosten durch unsere Tätigkeit!
FRISTEN
Bitte achten Sie unbedingt auf laufende Fristen im Falle eines vorliegenden Bußgeldbescheids. Die Zwei-Wochen-Frist muss unbedingt eingehalten werden. Weniger wichtig ist die Frist im Anhörungsbogen oder beim Verwarngeld (meist eine Woche). Deren Versäumen hat keine Folgen.
Behörden und Gerichte werden oft als übermächtiger Gegner wahrgenommen. Wir machen Sie fit und helfen Ihnen, sich zu wehren. Wir haben starke Argumente gegen willkührliche Bußgelder und helfen Ihnen, Bescheide effektiv anzufechten.
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Vorgehen gegen Bußgelder wegen der Umweltplakette
- Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten
- Im Fall des Bußgeldbescheides Datum des Zugangs notieren (auf dem gelben Briefumschlag der Zustellung)
- Unterlagen zusammen mit den Daten der Rechtsschutzversicherung per Mail, Fax oder Brief an uns
- Wir klären vorab die Kosten mit der Rechtsschutzversicherung. Ihnen entstehen in keinem Fall Kosten!
- Wir schreiben die Behörde an und klären den Fall für Sie
- In der Regel können wir eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Sie müssen nichts bezahlen und es gibt keine Eintragungen
Warum muss das Bußgeld nicht bezahlt werden?
- Es haftet nur der Fahrer, nie der Halter des Fahrzeugs. Der Fahrer ist in den meisten Fällen der Behörde nicht bekannt
- Sie können nichts für ausgeblichene Schrift auf der Plakette
- Ein falsches Kennzeichen auf der Plakette, macht diese rechtlich nicht unwirksam
Alle Informationen rund um die Feinstaubplakette finden Sie in meinen Beiträgen zum Thema:
- Bußgeld wegen falschem Kennzeichen auf Plakette ist rechtswidrig!
- Braucht jedes Auto eine Umweltplakette?
- Keine Halterhaftung bei Verstößen gegen die Umweltplakette.
- Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen Umweltplakette trotz neuem Fahrzeug.
- Bußgeld wegen Umweltplakette / Feinstaubplakette. Einspruch lohnt sich immer!
- Umweltplakette: Bußgeld trotz Plakette?
- Wie füllt man den Anhörungsbogen richtig aus und vermeidet einen Bußgeldbescheid?
Rechtsanwalt Florian N. Schuh beschäftigt sich seit Jahren – genauer gesagt, seit es die Umweltplakette gibt – mit dem Thema, wie man gegen Bußgelder wegen eines Plakettenverstoßes vorgeht. Zwischenzeitlich können wir ein Bußgeld oder Verwarngeld in nahezu allen Fällen vermeiden.
Senden Sie mir Ihre Unterlagen zu. Sie erreichen mich unter
schuh@recht-hilfreich.de
Tel: 069 95 92 91 90
Fax: 069 95 92 91 911
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