Zinsen beim privaten Darlehen dürfen nicht beliebig hoch sein. Private Darlehen sind weit verbreitet. Für Darlehensgeber bieten Sie eine gute Möglichkeit trotz anhaltender Niedrigzinsphase Geld mit guten Konditionen anzulegen. Wer Geld braucht und es bei einer Bank nicht bekommt, kann sich so Geld von Freunden oder Bekannten leihen. Dies geschieht meist ohne weitere Bonitätsprüfung.
Keine Zinsen vereinbart
Wurden im Darlehensvertrag keine Zinsen vereinbart, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Ist im Vertrag festgehalten, dass das Darlehen zinslos gewährt wird, können zunächst keine Zinsen gefordert werden. Dies würde auch gelten, wenn in einem Formularvertrag der Teil mit den Zinsen durchgestrichen wurde. Denn damit ist klar, dass absichtlich keine Zinsen vereinbart worden sind. Ist im Darlehensvertrag überhaupt nichts zu Zinsen enthalten, dann können ggf. die üblichen Zinsen verlangt werden. I.d.R. ist nicht zu erwarten, dass jemand zinslos Geld verleiht. Nur wenn weitere Umstände hinzukommen (z.B. unter Familienmitgliedern), können Zinsen ausgeschlossen sein.
Die marktüblichen Zinsen würden sich dann an den Zinssätzen der Deutschen Bundesbank orientieren. Diese veröffentlicht regelmäßig Statistiken zu Zinssätzen.
Wenn das Darlehen aber gekündigt wurde und sich der Darlehensnehmer in Verzug befindet, dann beginnen die gesetzlichen Verzugszinsen zu laufen. Diese betragen:
- seit 01.07.2023 8,12 % p.a. für Darlehen zwischen Verbrauchern und
- seit 01.07.2023 12,12 % p.a. für Darlehen zwischen Unternehmern
Die Zinsen können sich jedes Jahr zum 01.01 und 01.07. ändern. Die aktuellen Zinsen finden Sie unter https://basiszinssatz.de.
vereinbarte Zinsen
Einfacher scheint es zunächst, wenn im Darlehensvertrag Zinsen vereinbart wurden. Wer Geld verleiht, kann dafür natürlich auch einen angemessenen Zins fordern.
Allerdings können Zinsen auch unangemessen hoch sein. Bis hin zum Wucher ist alles möglich. Die Rechtsprechung hält einen Zinssatz, der doppelt so hoch ist wie der marktübliche Zins in vielen Fällen bereits für zu hoch, was zu einer Unwirksamkeit der Vereinbarung über den Zinssatz führt.
Es fehlt aktuell aber an höchstrichterlicher Rechtsprechung zur noch zulässigen Höhe von Zinsen in der derzeitigen Niedrigzinsphase. Da derzeit Zinsen von 3% p.a. oder weniger nicht unüblich sind, wären Darlehenszinsen von 6% p.a. oder weniger schon sittenwidrig. Diese Zinssätze dürften aber in der Praxis noch nicht zu einer Sittenwidrigkeit führen.
Bei Zinsen höher als 11% p.a. kann man aber schon darüber diskutieren, ob diese noch angemessen sind. Natürlich müssen auch weitere Umstände wie das jeweilige Risiko und das Vorhandensein von Sicherheiten beachtet werden. Auch gilt dieser Wert nicht mehr, wenn der marktübliche Zins soweit ansteigt. Derzeit steigen die Zinsen wieder, sodass immer wieder neu geschaut werden muss, was noch als angemessen angesehen werden kann. Allerdings wird dies auch für jeden Zeitraum getrennt betrachtet.
Fazit
Zinsen beim privaten Darlehen dürfen nicht beliebig hoch sein. Zinsen über 11% pro Jahr sind wahrscheinlich schon sittenwidrig und unwirksam. Sind solche hohe Zinsen vereinbart, sollten sich Darlehensnehmer weigern, mehr als den marktüblichen Zins zu bezahlen. Sind keine Zinsen vereinbart, können trotzdem Zinsen geschuldet sein. Ist der Darlehensnehmer in Verzug, schuldet er den gesetzlichen Verzugszinssatz.
Bei Fragen zum Darlehensvertrag oder dazu, wie Sie geliehenes Geld zurückbekommen, wenden Sie sich bitte an mich. Am besten bin ich mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts per Mail erreichbar (schuh@recht-hilfreich.de).
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh
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Hallo,
ich habe vor kurzem bei meiner Hausbank ein Darlehen in Höhe von 15.000 € aufgenommen. Der Zins ist bei 21,5 % d.h. ich Zahle auf die Laufzeit von 10 Jahren das doppelte zurück wie was ich aufgenommen habe. Ist das rechtens?
Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Es kommt auf die Konditionen des Darlehensvertrages insgesamt an. Gerne können Sie uns eine Anfrage per Mail schicken und auch den Darlehensvertrag übersenden. Wir melden uns dann bei Ihnen mit dem möglichen Vorgehen und den Kosten.
Guten Tag Herr Schuh,
ich habe einem Bekannten für ein Bauobjekt Anfang 2013 20.000,00 Euro und Mitte 2013 nochmals 26.230,00 Euro geliehen. Beide Zahlungen an ihn sind nachweislich auf Kontoauszügen mit Darlehn benannt. Ich selbst habe Mitte 2022 im Rahmen einer eigenen Anschlußfinanzierung mein Darlehn in Hinblick auf sein Bauvorhaben erhöht. Für diese Anschlußfinanzierung habe ich in meinem Darlehn ein effektiven Zinssatz von 2,95 %.
Da ich mit meinem Bekannten keinen schriftlichen Darlehnsvertrag abgeschlossen habe und somit auch keine Einigung über Zinssatz und Laufzeit vereinbart habe ist nun meine Frage:
Verjährt meine Darlehnsgebung/Rückforderung an ihm zu irgendeinem Zeitpunkt?
Wäre eine Rückforderung des Darlehns mit einer Verzinsung von 5% pro Jahr rechtens trotz fehlender Zinsvereinbarung?
Guten Tag,
ich darf Ihre Frage kurz wie folgt beantworten:
Grundsätzlich beginnt die Verjährung erst dann zu laufen, wenn Sie in irgendeiner Form die Rückzahlung verlangen. Ansonsten verjährt die Forderung nicht. Es wäre aber trotzdem – auch zur Beweiserleichterung – besser, wenn Sie auf eine schriftliche Vereinbarung hinwirken und Zinsen und Fälligkeiten vereinbaren.
Wenn es keine Vereinbarung darüber gibt, können Sie auch keine Zinsen verlangen. Es gibt zwar einen gesetzlichen Zinssatz von 4%, wenn die Höhe nicht vereinbart ist. Es muss dann aber trotzdem vereinbart sein, dass es sich um ein verzinsliches Darlehen handelt. Nur wenn Sie das Darlehen fällig stellen und keine Zahlung erfolgt, dann läuft der gesetzliche Verzugszins (5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz).
Für weitere Hilfe melden Sie sich gerne per Mail oder telefonisch bei mir.
Gibt es einen Mindestzinssatz der zu vereinbaren ist, damit die geringen Zinsen nicht als Schenkung ausgelegt werden – beispielhaft wären hier 0,5% oder 1% Zinsen angeführt.
Aus zivilrechtlicher Sicht müssen keine Zinsen vereinbart werden. Es kann aber tatsächlich Schenkungssteuer bezüglicher der ersparten Zinsen in Frage kommen. Allerdings ist das eine steuerliche Frage, für welche Sie sich bitte an einen Steuerberater werden möchten.
Hallo,
Wir haben jemanden 110000€ privat geliehen für win Hauskauf und haben das Darlehn mit 10% verzinst die 10 Jahre sind um er hat die letzten 3 Monate vom Vertrag nicht erfüllt und die Raten nicht mehr gezahlt . Jetzt droht er auch na mit Anwalt wegen Zinnswucher und verlangt Rückzahlung der Raten wir haben eine Grundschuld eintragen lassen damals über die Summe es sind jetzt noch ca. 50.000€ offen was können wir tun .
Mit freundlichen Grüßen
Matthias
Guten Tag, leider können wir solche umfangreichen Fragen nicht über die Kommentarfunktion öffentlich beantworten. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch.
Wir bekommen für privat verliehenes Geld jährlich 1.800,-€ Zinsen, die wir als Einnahmen auch in der Steuererklärung angeben.
Jetzt sollen wir 25% Steuern dafür zahlen, da wir keinen Freistellungsauftrag einer Bank haben.
Gilt in diesem Fall nicht der 1.602,€ Steuerfreibetrag?
Wir bitten um Verständnis, dass wir steuerliche Fragen nicht beantworten können. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Steuerberater.
Hallo,
gibt es eine Obergrenze für den Kreditrahmen, wenn keine Zinsen vereinbart wurden?
Oder spielt die Höhe eines Kredits keine Rolle und es kann (sofern beide Parteien zustimmen) immer ein Privatdarlehen ohne Zinsen vereinbart werden?
Gibt es hierzu Abweichungen bei Familienangehörigen?
Freundliche Grüße
Zivilrechtlich gibt es keine Obergrenze und es kann auch immer ein zinsfreies Darlehen gegeben werden. Steuerrechtlich kann der Verzicht auf Zinsen aber manchmal als Schenkung angesehen werden. Hierzu sollten Sie einen Steuerberater befragen.
Hallo,
Verstehe ich nicht, wenn ich mit jemandem abgemacht habe, dass ich ihm beispielsweise 100.000€ gebe zu einem Zinssatz von 20% und der jenige damit einverstanden ist kann man es doch machen.. zwingt die Person doch keiner dies zu akzeptieren.
Das ist zwar richtig. Ein Wucher kann aber trotzdem vorliegen und das wäre dann verboten. So ist das Gesetz.