Nach Pressemeldungen soll der Textildiscounter NKD wohl kurz vor der Pleite gestanden und händeringend einen Käufer gesucht haben. In den Unternehmensmitteilungen heißt es:
„Die NKD Vertriebs GmbH (NKD), einer der führenden deutschen Textildiscounter, soll nach einer Phase der Restrukturierung und Neupositionierung einen neuen Eigentümer finden.
Die Familie Daun plant eine Konsolidierung der unternehmerischen Aktivitäten und wird sich aus der NKD zurückziehen. Es soll ein Käufer gefunden werden, der die NKD-Gruppe als Ganzes übernimmt und erfolgreich in die Zukunft führt.„
Nun wurde allerdings ein ehemaliger Geschäftsführer des Textildiscounters verhaftet. Es soll um Untreue in Millionenhöhe gehen. Die Staatsanwaltschaft Hof mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität ermittelt und hat diverse Räumlichkeiten durchsucht. Bei Durchsuchungen in der NKD-Unternehmenszentrale in Bindlach sowie in Privatwohnungen wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
„‚Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen geht es im Wesentlichen um die Veruntreuung von 3,7 Millionen Euro zum Nachteil der NKD‘, steht in der Mitteilung.“
Die erste Bilanz 2012 soll falsch gewesen sein:
„Ein Verlust von 40 bis 60 Millionen Euro sei nicht ausgewiesen worden, was Insider auch auf fragwürdige Finanztransaktionen zurückführen. So sollen etwa Gelder über Hongkong und die Schweiz nach Zypern abgeflossen sein.„
Unabhängig von den erhobenen Strafvorwürfen treffen Unregelmäßigkeiten und Fehler in Unternehmen auch und immer die Chefetage, sei es Vorstand oder Geschäftsführer. Wenn sogar strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen, droht der Führungsriege einer Firma zugleich ein privates Dilemma: Bei Straftaten folgt eine zivilrechtliche Haftung, die nicht durch ein Privatinsolvenzverfahren beseitigt werden kann und bei denen andere, nämlich niedrigere, Pfändungsfreibeträge gelten. Strafverfahren sind also automatisch hoch riskante Haftungsrisiken für die Firmenleitung.
Neben Ansprüchen aus Delikt ziehen auch viele andere zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen neben der Haftung des Unternehmens auch immer eine private Haftung der Geschäftsführung nach sich. Hierzu zählen etwa:
- Umwelthaftung
- Produkthaftung
- wettbewerbsrechtliche Abmahnung
- Kartellverstöße
- Deliktsrecht
- Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
- Gerätesicherheit
- Produktsicherheit
- Lebensmittel- / Bedarfsgegenstände
- Schutzrechte
- Markenrechte
- Patente
- Gebrauchsmuster
- Geschmacksmuster
- usw.
Sie sehen, gleich welcher Unternehmensbereich berührt wird, die Chefetage ist mehr oder minder mit in der Haftung.
Wir helfen Ihnen, Vorsorge zu betreiben, damit Sie nicht in die Haft oder Haftung geraten. Wir schützen Ihr Vermögen. Rufen Sie uns an.