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Aktuelles

Unternehmensrisiko: Freie Mitarbeiter und Deutsche Rentenversicherung

Vermehrt erreichen uns Anfragen und Fälle rund um die Frage der freien Mitarbeit und dem Problem der Scheinselbständigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schaut wohl vertieft in die Unterlagen.

[attention]ACHTUNG:
Alle vier Jahre führt die Deutsche Rentenversicherung Prüfungen zu den Angestellten in den Unternehmen routinemäßig durch.  Häufig werden die Prüfungen ausgelagert, z. B. zum Steuerberater. Grundsätzlich werden eigentlich nur die Lohnkonten geprüft. Verstärkt geraten jetzt aber auch die Konten zu Fremdleistungen in den Fokus der Prüfung, da sich dort die Zahlungen an freie Mitarbeiter buchhalterisch „verstecken“. Manchmal wird auch nur wegen der Künstlersozialabgabe das Konto Fremdleistungen erbeten. Mit Einsicht in die Fremdleistungen können schnell die hohen Zahlungen an bestimmte „freie“ Mitarbeiter auffallen. Dann steigt die DRV in die vertiefte Prüfung ein. [/attention]

Fallen regelmäßige Zahlungen an freie Mitarbeiter auf, drohen immense Nachzahlungen, insbesondere der Sozialabgaben, sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerbeiträge. Das kann schnell zu einem finanziellen Fiasko führen, unabhängig davon, ob sich die Frage des strafbaren Hinterziehens von Lohnsteuer und Sozialabgaben stellt!

RISIKO:
Gleich, in welcher rechtlichen Konstellation Sie Leute beschäftigen, achten Sie immer darauf, daß die Beschäftigung von

  • Subunternehmern (auch und insbesondere im Handwerk z. B. Ausbeiner, Schreiner)
  • freien Mitarbeitern,
  • Fremdfirmen,
  • Zuarbeitern,
  • Hilfskräften und
  • sonstigen Mitarbeitern

rechtlich durch einen versierten Anwalt für Unternehmer abgesichert ist. Das spart Geld und schont die Nerven.

ACHTUNG: Die Sozialversicherungspflicht kann nicht nur „freie Mitarbeiter“ resp. Scheinselbständige treffen, sondern folgende Berufsgruppen:

  • Coach,
  • Trainer,
  • Ausbilder,
  • Dozent,
  • Künstler,
  • Landwirt,
  • Forstwirt,
  • Erzieher,
  • Hebammen oder etwa
  • Handwerker.

Rufen Sie uns an, wir klären nicht nur Ihre jeweils individuellen Situation, bevor die DRV es macht. Wir helfen auch, die richtige Rechtsgestaltung zu finden, um Sozialabgaben einzusparen. Vermeiden Sie horrende Kosten und Nachzahlungen drohen!

Viele, viel zu viele Unternehmer, Selbständige und Freiberufler unterschätzen die erheblichen Risiken und damit verbundenen Kostengefahren der Sozialversicherung, obwohl hier frühzeitig erfolgreich Gestaltungen vorgenommen werden können, durch die KEINE SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHT entsteht.

TIPP:
Gehen Sie das Thema „Vermeidung von Sozialversicherungspflichten“ proaktiv und frühzeitig an. Schalten Sie hierzu einen erfahrenen Anwalt für Unternehmer ein. Wir können Ihnen Modelle aufzeigen, wie Sie risikofrei, d. h. ohne Straf- und Haftungsrisiko, Sozialversicherungsbeiträge einsparen können!

Haben die Außenprüfer der DRV erst einmal einen Einsatzpunkt zur vertieften Prüfung gefunden, entstehen schnell unnötige und vermeidbare Belastungen: Steuerberater, Rechtsanwalt, Rücklagen für Forderungen der DRV usw.

[attention]ACHTUNG:
Die DRV kann für die zurückliegenden vier (4) Jahre die Sozialversicherungsbeiträge einfordern, in gravierenden Fällen sogar zehn (10) Jahre rückwirkend![/attention]

Die sicherste Strategie in Fragen der Unternehmensabsicherung in Bezug auf die regelmäßigen Sozialversicherungsprüfungen ist es, im Vorfeld, d. h. bei Beginn der Beschäftigung, der Kooperation oder der Auftragsvergabe oder bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, fachlichen Rat einzuholen. Das kommt allemal billiger als nach der DRV-Prüfung.

Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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