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Rechtsanwalt zu teuer? Rechnung prüfen!

Haben Sie eine Rechnung vom Rechtsanwalt erhalten und sind Sie der Meinung, dass diese zu hoch ist? Ich prüfe regelmäßig Abrechnungen von Rechtsanwälten, Kanzleien und Steuerberatern.

Grundsätzlich können Rechtsanwälte nach drei verschiedenen Methoden abrechnen. Gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach Streitwertabhängigen gesetzlichen Rahmengebühren, nach Pauschalen oder nach Stundensatz.

Rahmengebühren

Die Rahmengebühren lassen sich zumindest bei außergerichtlicher Tätigkeit recht einfach nachrechnen. Unter rvg.pentos.ag finden Sie einen Gebührenrechner, der Ihnen hilft, die Rechnung zu überprüfen.

Rechtsanwalt Rechnung prüfen

Der Gegenstandswert ist nicht immer einfach zu ermitteln. Bei einer Forderung über 5.000,00 € entspricht dieser eben diesem Betrag. Bei Forderungen, die nicht unmittelbar eine Geldforderung zum Gegenstand haben, muss dieser anderweitig ermittelt werden.

Die Geschäftsgebühr darf der Rechtsanwalt nur fordern, wenn er auch nach außen beim Gegner aufgetreten ist, d.h. ihn zumindest angeschrieben hat. Immer wieder habe ich Fälle, bei denen die Geschäftsgebühr gefordert wird, obwohl die Beauftragung nur in einer Prüfung oder Begutachtung lag. In diesen Fällen dürfen bei Verbrauchern nur max. 190,00 € (ggf. zzgl. 20,00 € Auslagen und 19% USt.) bzw. 250,00 € (ggf. zzgl. 20,00 € Auslagen und 19% USt.) bei Erstellung eines Gutachtens verlangt werden.

Bei Unternehmern darf dann nur nach Zeitaufwand abgerechnet werden und zwar nicht mehr als 300,00 € netto je Stunde.

Die Abrechnung von Gerichtsverfahren kann durchaus umfangreich sein. Deren Darstellung würde hier den Rahmen sprengen. Zur Prüfung können Sie uns diese aber gerne übersenden.

Pauschalen

Will der Rechtsanwalt nach Pauschalen abrechnen, muss er zwingend eine schriftliche Vereinbarung mit Ihnen getroffen haben. Diese ist an bestimmte formale Voraussetzungen geknüpft, die hier nicht alle im einzelnen aufgeführt werden können. Eine einfache mit Mail mit Hinweis auf die Kosten reicht aber nicht aus, auch wenn Sie sich damit einverstanden erklärt haben.

Vereinbarte Pauschalen können auch dann unwirksam sein, wenn sie insgesamt unverhältnismäßig sind. Ein hoher Betrag für ein einziges Schreiben kann durchaus unangemessen sein. Dies ist aber natürlich sehr vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Stundensatz

Für die Abrechnung nach Stundensatz braucht der Anwalt entweder eine Vergütungsvereinbarung. Für diese gilt das zu Pauschalen gesagte entsprechend. Oder die Abrechnung nach Stunden ist üblich. Dies ist aber nur bei Unternehmern und nicht bei Verbrauchern der Fall. Die Rechtsprechung erkennt bei einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei einen Stundensatz i.H.v. 300,00 € als angemessen an. Ein höherer Stundensatz kann ohne Vereinbarung nicht verlangt werden. Aber auch mit Vereinbarung gilt die Grenze der Angemessenheit.

Des Weiteren sind hohe Anforderungen an den Inhalt der Tätigkeitsnachweise zu stellen. Diese müssen ausführlich und damit genau prüfbar sein.

Gerne helfe ich Ihnen bei der Abwehr einer zu hohen Rechnung vom Rechtsanwalt. Kontaktieren Sie mich!

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

4 Replies to “Rechtsanwalt zu teuer? Rechnung prüfen!”

  1. Elena says: 31. Dezember 2022 at 10:41

    Sehr geehrter Dipl. Jur. Florian N. Schuh,
    im 2020 habe ich wegen Hausrat einen Anwalt genommen. Da mein ex Mann im Bekanntenkreis mich verleumdet hat, habe ich meinen Anwalt gebietet ihm das Brief zu schreiben, dass er in Zukunft das nicht mehr machen darf. Ab Oktober 2020 hatte ich mit diesem Anwalt kein Geschäft mehr, weil ich unzufrieden mit seiner Arbeit war.
    Am 24.12.22 kriege ich einen Kostenrechnung mit geschriebenem Brief als Anlage mit Leistungszeit vom 11.05.2020 (Datum wann Brief geschrieben war) bis 20.12.2022:
    Gebühren gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 1,30 Geschäftsgebühr $$2, 13 Abs. 1, 14 Abs. 1 RVG. i.V.m Nr. 2300 VV RVG Gegenstandswert 4000,00 € : 327,60 €
    Auslagen gem. Teil 7 Vergütungsverzeichnis Post u. Telekomm. Pauschale Nr. 7002 VV zu 2300 : 20,00 €
    Zwischensumme : 347,60€
    Zzgl. 19% UmSt. : 66,04 €
    Rechnungsbetrag : 413,64 €.
    Ich denke, die Rechnung ist zu hoch, weil Gegenstandswert kann nicht 4000 € sein. Wie ich verstanden habe wegen Beleidigung liegt der Streitwert zum Beispiel in der Regel zwischen 500 und 1.000 Euro.
    Und die Leistungszeit soll nicht bis heute sein, aber Maximum bis Ende 2020?
    Sagen Sie mir bitte ob ich den Anwalt Widerspruch gegen falsche Rechnung schreiben darf?
    Ich bitte Ihnen mir zu helfen, weil ich zu viele und aus meiner Sicht zu hohe Rechnungen diesem Anwalt bezahlt habe und Ich möchte das endlich beenden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Elena

  2. GK says: 16. Dezember 2022 at 13:47

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich habe mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen bezüglich eines Arbeitsrechtsstreits. Ich habe mit dem Anwalt 3* telefoniert und er hat mir einmal eine Notiz ausgestellt. Ich habe den Fall selbst mit einer Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber gelöst und sie dazu abgeholt, daraufhin hat seine Sekretärin mich darum gebeten die Aufhebungsvereinbarung zuzuschicken, was ich auch getan habe. Jetzt haben Sie mir eine Rechnung aufgrund des Gegenstandswertes 2438€ ausgestellt, obwohl er nie meinen Arbeitgeber angeschrieben hat und ich es wie gesagt selber gelöst habe. Ich finde es sehr übertrieben.

    Viele Grüße
    G.K.

  3. A says: 19. März 2021 at 13:26

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Für einen Brief an die Polizei und Akteneinsicht hatte mein Anwalt Schultes, Kleve, einmal 446, -€ plus 211,-€ berechnet. Dabei wurden zweimal die Verfahrensgebühr von 165,-€ berechnet.
    Ist das noch korrekt ?
    Ich hatte höchstens mit 200-300,-€ gerechnet.

    Mit freundlichen Grüßen
    A

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 24. März 2021 at 13:00

      Zur Prüfung müssten Sie mir die gesamte Abrechnung zur Verfügung stellen, sodass ich sehen kann, welche Gebühren im Einzelnen berechnet wurden. Gerne können Sie hierzu eine Mail an schuh@recht-hilfreich.de schicken.

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