Eine Kölner Hautärztin hatte gegen Jameda geklagt. Nun liegt das der Ärztin Recht gebende Urteil vor. Bisher waren Gerichte der Auffassung, Jameda dürfe Daten und Bewertungen von Ärzten im Internet auch gegen den Willen der Betroffenen veröffentlichen. Schon einmal hatte ein Arzt bis zum Bundesgerichtshof geklagt und verloren.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass das Grundrecht der betroffenen Ärztin auf die sog. informationelle Selbstbestimmung in diesem Fall das Recht von Jameda auf Meinungsfreiheit überwiege. Die Entscheidung kann sich auch auf andere Bewertungsportale auswirken.
Der Unterschied zu früheren Entscheidungen, in denen Jameda noch gewonnen hat, liegt vermutlich darin, dass Jameda für Werbung bezahlende Ärzte begünstige. Das Portal sei damit nicht mehr ausreichend neutral, so die Richter am BGH. Jameda hat nun aber die Möglichkeit, ihre Werbeanzeigen und das System grundlegend zu verändern. Die Hautärztin hatte ihr Persönlichkeitsrecht verletzt gesehen und fühlte sich durch das System von Jameda ungerecht behandelt. Ärzte können dort für sich werben. Diese Werbung muss bezahlt werden und erscheint dann auch auf dem Profil von Ärzten, die keine kostenpflichtige Werbung schalten. Wer bezahlt, bekommt hingegen keine Werbung auf seinem Profil von anderen Ärzten eingeblendet. Das ist nicht gerecht, argumentierte die Ärztin und bekam Recht. Das gesamte Profil der betroffenen Ärztin muss nun gelöscht werden.
Schon lange helfen wir Ärzten gegen negative Bewertungen bei Jameda vorzugehen. Im Einzelfall ist das sehr oft erfolgreich. Was bisher allerdings nicht gelang, war das Entfernen des gesamten Profil eines Arztes auf Jameda. Hier kann die aktuelle Entscheidung des BGH helfen. Allerdings ist Eile geboten. Ändert Jameda sein System, ist die Sache wieder neu zu bewerten. Es wird daher sicher nicht die letzte in einer bereits langen Reihe von Urteilen in Sachen Jameda sein.
Wenn Sie sich gegen negative Bewertungen bei Jameda wehren wollen oder Ihre Daten bei Jameda gelöscht wissen wollen, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich helfen Ihnen weiter. Kontaktieren Sie mich!
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh