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Familienbetriebe: Bleibt Ihnen die Befreiung von der Sozialversicherung? Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Ein Dauerbrenner ist die Versicherungspflicht von Geschäftsführern in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Jahrzehntelang galten geschäftsführende Gesellschafter als selbständig und sozialversicherungsfrei, wenn sie über 50 Prozent der Anteile der GmbH hielten. Das ist nun vorbei und kann schnell zum finanziellen Desaster werden: Die Erträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind bei spät begonnener Einzahlung gering, während die monatlichen Beiträge mit knapp 20 Prozent des Gehalts beachtlich ausfallen. Ältere Bescheide der Deutschen Rentenversicherung (vormals: BfA) geben keine Rechtssicherheit mehr.

Ein Geschäftsführer ist selbständig und damit sozialversicherungspflichtig, wenn er eine Beteiligung von mindestens 50 Prozent hält oder aufgrund einer Vereinbarung Beschlüsse der anderen Mitinhaber verhindern kann. Letztlich kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an.

Checkliste:

  • Sind Sie als Geschäftsführer auch an der Firma beteiligt?
  • Achtung: Hier können fortan Sozialversicherungsbeiträge drohen
  • Haben Sie als Mitinhaber die Stimmenmehrheit?
  • Ja: Sie sind selbständig und damit nicht sozialversicherungspflichtig
  • Nein: Haben Sie als Gesellschafter eine Sperrminorität, mit der Sie Beschlüsse blockieren können?
  • Ja: Sie sind selbständig und damit nicht sozialversicherungspflichtig
  • Nein: Sie sind als Beschäftigter anzusehen; ACHTUNG: Es drohen Sozialversicherungsbeiträge
  • Haben Sie nur eine Minderheitenbeteiligung? Minderheitsbeteiligte Geschäftsführer sind regelmäßig Beschäftigte.

TIPP:
Passen Sie möglichst sofort Ihre GmbH- oder Gesellschaftssatzung an! Korrigieren Sie die Stimmenverteilung und die Abstimmungsklauseln. Leiten Sie danach ein Statusfeststellungsverfahren ein, um Ihre Versicherungsfreiheit zu schützen. Einstimmigkeit in der Satzung bewahrt Sie vor Rechtsverlusten und vor einer Sozialversicherungspflicht. Umgekehrt können allerdings gesellschaftsrechtliche Nachteile drohen. Eine ausgewogenen Regelung sollten Sie unbedingt zusammen mit einem erfahrenen Anwalt erarbeiten.

Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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