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Rufmord im Internet: Was läßt sich machen?

Als Anwälte können wir es schon von Berufs wegen nicht jedem recht machen: Setzen wir uns erfolgreich für die Rechte unserer Mandanten ein, ist die Gegenseite unglücklich. Der virtuelle Rufmord ist daher nur eine Frage der Zeit. Manch einer unserer Gegner meint daher, über Foren, Blogs oder andere Interneteinträge Zweifel an unserer anwaltlichen Reputation streuen zu können. Wir sehen das als Kompliment unserer erfolgreichen Arbeit an: Abzocker, die uns rechtlich nicht das Wasser reichen können und denen wir durch unsere Aufklärungsarbeit wohl erheblich in die Quere kommen, wissen keinen anderen Weg mehr. Voilá. Das sind wahrlich zufriedenstellende Erfolge.
Was kann man gegen Schmähkritik, Rufmord, Beleidigung und üble Nachrede im Internet machen?
Wen Beiträge im Internet verletzen oder stören, hat verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen: faktische wie rechtliche. Um sich zu schützen, müssen Sie zunächst überprüfen, ob Sie den Autor des Internetbeitrags ausfindig machen können.
Oft verstecken sich Übeltäter hinter Pseudonymen, anonymisierten Blog- oder Foreneinträgen. Dann kann man sich zunächst an den Blog- / Forenbetreiber wenden, um die E-Mail-Adresse zu erhalten. Danach ist zu recherchieren, wer hinter der Mailadresse steckt.
Läßt sich der Übeltäter trotz Anfragen und Recherchen nicht ermitteln, ist die nächste Stufe zu erklimmen: Handelt es sich bei den Äußerungen über Sie um falsche Tatsachen, Beleidigungen oder andere strafrechtlich relevante Punkte? Dann können Sie bei jeder zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt erstatten.
TRICK:
Da die Beiträge im Internet an jedem beliebigen Ort der Welt aufgerufen werden können, können Sie die Zuständigkeit der staatlichen Ermittlungsbehörden auch beliebig auswählen! Manche Länder und manche Staaten verfolgen Internetstraftaten strenger als andere. So genießen etwa die bayerischen Strafverfolgungsbehörden einen durchaus konsequenten Ruf. Parallel können Sie sogar in anderen Staaten Strafanzeige erstatten (z. B. USA). Ob den Übeltätern dann noch das Reisen gefallen wird? – Klärt nur eine einzige der eingeschalteten Strafverfolgungsbehörden den Übeltäter auf, können Sie nun zusätzlich zivilrechtlich vorgehen.
Haben Sie Geduld mit den Ermittlungsbehörden. Früher oder später werden sie für Sie Erfolge zeitigen. Sollte wider Erwarten eine Behörde bei den Ermittlungen nicht weiterkommen, können Sie eine andere Zuständigkeit auslösen und erneut auf die Suche gehen lassen – gleich in welchem Land, gleich in welchem Staat. Nutzen Sie die Rechtsvielfalt zu Ihrem Vorteil!
Wem ein Anwalt zu teuer ist oder wessen Internetkritik gerade noch vertretbar erscheint, kann auch faktisch gegen die schlechten Mitteilungen im Netz vorgehen:
MÖGLICHKEITEN:
Informieren Sie die jeweiligen Betreiber der Foren / Blogs usw. über die unangemessenen Äußerungen über Sie. Bitten Sie um Löschung. Manch einer reagiert und hilft. Versuchen Sie, die Einträge bei den Suchmaschinen löschen zu lassen. Oder verdrängen Sie die negativen Suchmaschineneinträge durch bessere und höherrangige Sucheinträge von Ihnen.
Hier liegt das Engagment ganz bei Ihnen. Geben Sie nicht auf. Ausdauer und Hartnäckigkeit ist gefragt.
Last but not least können Sie zusammen mit einem Anwalt einstweilige Verfügungen und Klagen zum Löschen und Unterlassen erwirken. Die Kosten Ihres Anwalts hat der unterlegene Gegner zu zahlen.
Und wie würden Sie vorgehen? Haben Sie bereits Erfahrungen? Welche? Gerne stoßen wir hier eine Diskussion an. Kommentieren Sie unseren Beitrag und lassen Sie uns einen Erfahrungsaustausch starten.

6 Replies to “Rufmord im Internet: Was läßt sich machen?”

  1. Geschädigte Person says: 22. Dezember 2015 at 08:52

    Es wurden Behauptungen, die den Charakter des Rufmords hatten, gegen mich auf einer Verkaufsplattform aufgestellt. Der Betreiber löschte sie bis heute nicht. Die Verkaufszahlen sanken innerhalb kürzester Zeit gegen null.
    Als es anfing, der Gang zur Polizei. Die sagten es sei freie Meinungsäußerung in Deutschland. Nachdem es so massiv wurde, dass ich kurz davor war beim Arbeitsamt vorstellig zu werden, ging ich erneut zur Polizei. Man wollte eine ausführliche Beschreibung. Die schickte ich, es waren 50 Seiten.
    Das Verfahren wurde eingestellt. Es hätte nicht den Charakter des öffentlchen Interesses. Es würde sich ja „nur“ um schwelende Familienstreitigkeiten handeln, da es von einem Familienmitglied ausgeht. Der Gang zum Anwalt wurde empfohlen. Zwecks Zivilprozess.
    Ein Anwalt war ebenso wenig hilfreich. Dann solle man sich eine neue Existenzgrundlage aufbauen. Wäre doch alles nicht so schlimm.

  2. Arno Nyhmus says: 30. Juli 2015 at 21:25

    Was soll denn so eine Löschung der Kommentare und Beleidgungen bringen? Der eröffnet ein neues Konto und fängt von Neuem an.
    Ich wurde in 2008 Betrogen. Der Täter drehte das so herum, dass ich plötzlich der Schuldige war und 1.500,- Euro Strafe zahlen musste. Das hat den erst richtig angeheizt und seit dem habe ich mit übelsten Rufmord zu tun, weswegen ich schon Wohnung und Job verloren habe. Vom geposteten Kinderschänder auf Facebook bis hin zu Drohanrufen bei meinen Arbeitgeber was bisher alles dabei.
    Staatsanwaltschaft und Polizei stellen sich taub, obwohl ich denen eine lange Liste seiner Straftaten im Netz, auch gegen andere Leute, präsentieren konnte. Laut Schreiben vom Staatsanwalt, soll ich eine private Einigung finden. Mittlerweile bin ich Harz IV-Empfänger wegen diesem Subjekt. Bei einem Anwalt war ich, aber der hat nur die ganzen Gutscheine vom Amt abgegriffen. Gemacht hat der absolut nichts.
    Mein nächster Schritt ist definitiv Selbstjustiz, denn ich stehe an der Wand und was soll mir noch passieren.

  3. Herold says: 30. Mai 2014 at 13:11

    Im Falle des Bertrug- & Täuschungsvorwurfs ein economischer Schaden enstanden ist….. der über den einfachen Rufmord hinausgeht. Auch Versuche zur Klärung des tatsächlichen Sachverhaltes – kein Einlenken auf der gegenerseite erfolgt. 24 h ein öffentlicher Facebook-Post kann erheblichen Schaden verursachen, wenn auch noch andere beteiligte „Hirnlose“ Behauptungen als Komentar aufstellen ….in diesem Falle von 14 Personen!
    Somit wird es unmöglich: aus meiner kleinen Hobbyzucht auf dieser Plattform Tiere zum Verkauf anzubieten! und als seriöser Verkäufer Fuss zu fassen.
    Das Thema kam durch ein Missverständniss auf, das von meinerseite auf Hinweis sofort behoben wurde. Trotzdem hat die Gegenpartei den Post weitere 24 h stehen lassen ….. und ht erst mit Androhung juristischer prüfung die Posts gelöscht.
    Kann man trotzdem eine Schadensersatzklage erheben, wenn massiv besseren Wissens Unwahrheiten verbreitet werden, die keinerlei Grundlage haben?
    Danke !

    1. Uwe Martens says: 3. Juni 2014 at 08:15

      Sofern ein Schaden dem Grunde und der Höhe nach kausal nachweisbar ist: Ja.

  4. Rufmord im Internet says: 8. Januar 2014 at 21:29

    Hallo Herr Martens,
    gerade aufgrund der oft schwer zu kalkulierenden Anwaltskosten, die anfallen können, scheuen viele den Schritt eine Klage im Ausland anzustreben. Ein kommunikative/ technische Lösung – wie von Ihnen oben anskizziert – erweist sich oftmals als kostengünstiger und in vielen Situationen auch als deutlich wirkungsvoller. Es ist aber auch klar, dass man in seinem Repertoire immer die gesamte Bandbreite – also immer auch die juristischen Mittel – mitbedenken sollte, um umfassend und angemessen reagieren zu können.

    1. Uwe Martens says: 10. Januar 2014 at 08:08

      Stimmt.

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