Die SEO Dienstleistungs GmbH ruft nach Berichten unserer Mandanten Gewerbetreibende an und erweckt am Telefon den Eindruck, es gehe um einen bestehenden Eintrag bei Google oder es gehe um eine Vertragsverlängerung eines bereits bestehenden Vertrages. Ziel der Anrufe ist es offenbar, eine Gesprächsaufzeichnung zu bekommen, in welcher ein eindeutiges „Ja“ zum Vertragsschluss festgehalten wird. Auf dieser Grundlage kommt dann eine Rechnung der Medienverlag24 über z.B. das „Premium Gold Paket Medienverlag24.de“.
Die Seite medienverlag24.de ist eine von zahllosen Branchenbuch-Seiten im Internet und soll dem „Kunden“ einen Mehrwert im Bezug auf das Optimieren der eigenen Auffindbarkeit bei Suchmaschinen (SEO) suggerieren. In den uns bekannten Fällen war eine offensichtlich bessere Auffindbarkeit der Unternehmen aber nicht ersichtlich. Der Eintrag bei medienverlag24.de erschien nicht einmal auf der zweiten Seite einer Google-Suche. Daher darf schon bezweifelt werden, ob hier überhaupt ein Nutzen für den Kunden besteht.
Für den Auftraggeber nutzlose Dienstleistungen müssen grundsätzlich nicht bezahlt werden. Zudem kommt hier der mehr als zweifelhafte Vertragsabschluss am Telefon. Dies ist zwar zwischen Unternehmern einfacher möglich, als zwischen Unternehmern und Verbrauchern, bestimmte Regeln müssen aber trotzdem eingehalten werden.
Ich sehe daher sehr gute Erfolgsaussichten, diese Forderung vollständig abzuwehren. Dies auch deshalb, da wir bereits einige Erfahrungsberichte von Mandanten haben und so das Vorgehen der SEO Dienstleistungs GmbH im Zweifel gut nachweisen können.
Bitte senden Sie mir für eine Beauftragung die Rechnung, die Sie erhalten haben, einfach per Mail an fragen@recht-hilfreich.de
Die Anwaltsgebühren für unsere gesamte außergerichtliche Tätigkeit liegen bei pauschal 134,40 € zzgl. 19% USt.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh