Vorsicht vor falscher Beratung! Nur so kann die Quintessenz lauten, wenn man einen der jüngsten Einträge in den Insolvenzbekanntmachungen liest. Dort war zu lesen, daß die Schuldnerberatung UG (haftungsbeschränkt) selbst Insolvenz angemeldet hat. Eigentlich hätte ja jemand, der sich auf die Beratung von Schuldner spezialisiert hat, wissen müssen, wie man eine Insolvenz vermeidet.
Unser Tipp:
Achten Sie also sowohl bei der Frage der Forderungsabwehr (Schuldnerberatung) als auch bei der Frage des Forderungseinzugs (Gläubigerberatung) schon klar und deutlich darauf, wer Ihre Interessen vertritt und welche Qualifikation er hat! Forderungseinzug oder Forderungsabwehr ohne die Befähigung zum Richteramt zu haben, sollte auf kerngesunde Skepsis stoßen. Denn wer entscheidet letztendlich über die Berechtigung der Forderung? Genau: ein Richter. Ergo sind Anwälte Ihre richtigen Ansprechpartner für ein erfolgreiches Inkasso, da auch Anwälte dank der zwei juristischen Staatsexamina die Befähigung zum Richteramt haben.